Bereits in erster Instanz war Ex-General Ratko Mladić unter anderem für den Völkermord in Srebrenica 1995 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun bestätigten die Richter dieses Urteil in der Berufung. Mladić selbst wollte einen Freispruch erreichen.
"Er sah sich als befehlstreuen Offizier, bei dem der Zweck alle Mittel heiligte. Daran hat sich auch durch den Strafprozess in Den Haag leider nichts geändert", sagte Chefankläger Brammertz über Ratko Mladić, in einem Interview mit der SZ.
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Das UN-Tribunal in Den Haag entscheidet in letzter Instanz über Ratko Mladić, den "Schlächter vom Balkan". Chefankläger Brammertz erklärt, warum das Urteil auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Massaker von Srebrenica und der Belagerung von Sarajevo wichtig ist.
Mladićs Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Mladić wurde während des Bosnienkrieges (1992-1995) als "Schlächter vom Balkan" bekannt. 2017 war er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zu seinen Verbrechen zählen die jahrelange Belagerung Sarajevos mit mehr als 10 000 Toten, die Verfolgung und Vertreibung von bosnischen Muslimen und Kroaten sowie der Völkermord von Srebrenica. Unter Führung von General Mladić hatten serbische Truppen 1995 die UN-Schutzzone Srebrenica überrannt und anschließend mehr als 8 000 bosnisch-muslimische Männer und Jungen ermordet. Das Massaker gilt als schlimmstes Kriegsverbrechen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa.
Im März 2019 war bereits der politische Gefährte des Ex-Generals, Serbenführer Radovan Karadžić, im Berufungsverfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden - auch für den Völkermord von Srebrenica. Karadžić hat die Verantwortung für die ihm zur Last gelegten Taten stets bestritten und wie auch Ratko Mladić einen Freispruch gefordert. 2018 ging er gegen seine Verurteilung in Berufung. Seit 1996 war Karadžić mit internationalem Haftbefehl gesucht worden, er wurde jedoch erst zwölf Jahre später aufgespürt und inhaftiert.