
Julius Döpfner, Erzbischof (1961-1976): Die Gutachter werfen dem 1976 verstorbenen Döpfner vor, in 14 Missbrauchsfällen fehlerhaft gehandelt zu haben. Schon bei Döpfners Vorgängern seien kirchenrechtliche Verfahren und Aufklärung unterblieben. Unter Döpfner seien zudem Kleriker, die des Missbrauchs verdächtigt oder gar staatlich verurteilt wurden, ohne nennenswerte Tätigkeitsbeschränkung oder Überwachung erneut in der Seelsorge eingesetzt worden. Die damals übliche Versetzung solcher Kleriker in Kliniken oder Altenheime stelle keine geeignete Beschränkung dar und kein unüberwindbares Hindernis für die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen, da diese Stellen oft mit Aushilfstätigkeiten in Pfarreien verbunden gewesen seien. Die mangelnde Fürsorge für Betroffene in seiner Zeit wiege umso schwerer, als das Thema nicht nur im Zweiten Vatikanischen Konzil eine große Rolle gespielt habe, sondern sich das Bewusstsein für die Folgen des Missbrauchs bei Geschädigten bereits vergrößert habe.