Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, plädiert für neue Straftatbestände zum Schutz von Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen. Für Kinder bis 13 Jahren sei die Gesetzeslage zwar strafrechtlich klar. „Sexueller Kindesmissbrauch ist ein gesellschaftliches No-Go“, sagte Claus der Tageszeitung Welt. Ab dem Alter von 14 Jahren könnten Jugendliche aber selbst über ihre Sexualkontakte entscheiden. „Sexuelle Kontakte von deutlich älteren Personen zu einem oder einer Jugendlichen sind nicht verboten, solange kein unmittelbares Schutzbefohlenen-Verhältnis besteht“, so Claus. Es wäre wichtig, die Taten, die auf sexuelle Ausbeutung von jungen Menschen abzielten, strafrechtlich besser zu erfassen, meinte sie. Als Beispiel nannte sie das sogenannte Grooming, die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in sexueller Absicht im Internet. Um abzusichern, dass sexuelle Kontakte wirklich einvernehmlich seien, reiche die bisherige Regelung „Nein heißt Nein“ zudem nicht aus. „Aus meiner Sicht müsste man zumindest für Jugendliche das Prinzip ‚Ja heißt Ja‘ etablieren“, betonte Claus.