Süddeutsche Zeitung

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder:Regierung beschließt härtere Strafen für Missbrauchstäter

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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden. Die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischem Material wird zu einem Verbrechenstatbestand hochgestuft.

Die Bundesregierung hat in einer Kabinettssitzung am Mittwoch ein Gesetz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz sieht härtere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung und eine Verbesserung der Prävention vor. Demnach wird die Verbreitung von Kinderpornografie künftig als Verbrechen - nicht wie bisher als Vergehen - eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt. Auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig als Verbrechen behandelt werden mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher zehn Jahren. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wäre ausgeschlossen.

Bundesjustizministerin Lambrecht erklärte, das Kabinett habe ein umfassendes Paket beschlossen, "um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen". "Künftig muss sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein", führte Lambrecht weiter aus. Gleiches gelte für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden.

Die Debatte um härtere Strafen bei Kindesmissbrauch hatte nach den schockierenden Fällen in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen bundesweit Fahrt aufgenommen. Lambrecht hatte die Forderungen aus der Union nach härteren Strafen zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert. Nach anhaltender Kritik änderte sie aber ihren Kurs. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) geht das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie nicht weit genug. Er plädiert für mindestes drei Jahre Haft, wenn jemand "ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient", wie er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Eisenreich argumentierte: "Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mehrere Jahre hinter Gitter."

Auch die Begrifflichkeiten im Strafgesetzbuch sollen angepasst werden. Statt "sexueller Missbrauch" ist nun von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede. Die Wortwahl "Missbrauch" sei unangebracht, da sie suggeriere, es gebe auch einen legalen "Gebrauch von Kindern", hieß es in der Begründung des Konzeptes. Außerdem sollen besondere Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und -richter eingeführt werden. Gewisse psychologische und pädagogische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Richterinnen und Richter müssen sich entsprechend fortbilden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) lobte den Entwurf ihrer Parteikollegin: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kann nur durch umfassende Maßnahmen gelingen." Man tue gut daran, überall ein Mehr an Schutz und Hilfen für Betroffene zu verankern. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak begrüßte den Entwurf und forderte weitergehende Maßnahmen etwa beim Opferschutz. "Der Kampf gegen Kindesmissbrauch findet in der heutigen Zeit auch im digitalen Raum statt. Deshalb ist es wichtig, dass wir künftig Internet-Provider länger zum Speichern von IP-Adressen verpflichten können", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Onlinedurchsuchungen und Verkehrsdatenerhebungen von auf Vorrat gespeicherten Daten angeordnet werden können. Auch wird künftig die Überwachung von Telekommunikationsmitteln auch bei Ermittlungen wegen des Sich-Verschaffens oder des Besitzes von Kinderpornografie möglich sein. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.

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