Missbrauch in der katholischen Kirche:Betroffene empört über Entscheidung der Bischöfe

Bußgottesdienst im Kölner Dom

Die katholische Kirche erkennt die Schuld beim sexuellen Missbrauch durch Priester an und veranstaltete dazu Bußgottesdienste - etwa im Kölner Dom. Mit den Anerkennungsleistungen sind Betroffene nicht zufrieden.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Die katholischen Bischöfe halten am umstrittenen Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen fest - obwohl Opfervertreter für eine Reform kämpfen.

Von Annette Zoch, München

"Unverständnis, Verärgerung, Empörung" - auf diese drei Schlagworte bringen Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ihre Kritik: Die deutschen katholischen Bischöfe haben am Dienstagnachmittag auf ihrem Ständigen Rat in Würzburg entschieden, am umstrittenen System zur Zahlung von "Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids" festzuhalten. Damit gehen die Bischöfe auf einen zentralen Kritikpunkt der Betroffenen nicht ein - auf die Höhe der Zahlungen und wie sie festgesetzt werden.

Das für alle Diözesen einheitliche Verfahren gilt seit Januar, die Bischöfe hatten es im Herbst 2020 beschlossen. Anträge können seitdem direkt bei der sogenannten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gestellt werden. Sie ist mit externen Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt und arbeitet unabhängig von den Bischöfen. Doch schon bald nach dem Start war scharfe Kritik von Betroffenen laut geworden: Die Bearbeitung der Anträge dauere extrem lange, außerdem würde das Ergebnis nicht begründet. Nach dieser Kritik wurde die UKA personell aufgestockt und arbeitet nun in zwei Kammern, um das Verfahren zu beschleunigen.

Nichts geändert hat sich aber an dem Unmut über die ausgezahlten Summen: Sie blieben deutlich unter dem, was die Bischöfe einst versprochen hatten. Die Leistungen sollten sich an Urteilen staatlicher Gerichte orientieren, sagte damals der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing. Daraus ergebe sich "ein Leistungsrahmen von bis zu 50 000 Euro".

Dies habe große Hoffnungen geweckt, schrieben einst die Betroffenen Jens Windel und Patrick Bauer in einem offenen Brief. Doch die tatsächlich gezahlten Leistungen blieben deutlich darunter: Windel und Bauer nannten als Beispiel Herrn S., der über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrfach schwer missbraucht wurde und am Ende 1000 Euro erhielt. Eine frühere Zahlung von 7000 Euro war auf die Gesamtsumme angerechnet worden.

Wenn es ums Geld geht, bleiben die Bischöfe hart

Aufgrund der massiven Kritik versprach Bätzing im September, dass man sich erneut zusammensetzen wolle. Zweimal, im Oktober und November, trafen sich daraufhin die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mit dem Betroffenenbeirat der DBK, den Vertretern der Orden und der UKA. Doch nun ist klar: Wenn es ums Geld geht, bleiben die Bischöfe bei ihrer Haltung.

"Die Gespräche waren konstruktiv, und in wichtigen Punkten konnte Übereinkunft zur Verbesserung des Verfahrens erreicht werden", teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit. "Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Positionen zur Höhe der Leistungen nicht vereinbar sind. Die Verantwortlichen für das Verfahren sehen Schwierigkeiten, wie die Vorstellungen, die der Betroffenenbeirat formuliert hat, in das System integriert werden können." Der Ständige Rat sei sich bewusst, "dass damit ein zentraler Kritikpunkt der Betroffenen nicht aufgegriffen wird". Allerdings werde das Verfahren verbessert, indem eine einmalige Widerspruchsmöglichkeit gegen die Leistungshöhe eingerichtet wird.

Dass die UKA weiterhin ihre Entscheidungen nicht begründen muss, hält der Betroffenenbeirat für einen großen Fehler. Auch die Einrichtung einer Widerspruchsstelle sei nur eine Selbstverständlichkeit: "In allen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es klare Widerspruchswege", schreibt der Beirat in seiner Stellungnahme. "Eine Begründung der Entscheidungen der UKA wird aber weiter ausbleiben."

Betroffene finden das System "problembehaftet und intransparent"

Die Bischöfe betonen dagegen die Verbesserungen. Dazu zähle die Einrichtung einer dritten Kammer bei der UKA. Damit solle die lange Verfahrensdauer abgekürzt werden. Johannes Norpoth, Mitglied im Betroffenenbeirat der DBK, hatte Anfang des Jahres seinen Antrag gestellt - "bisher habe ich noch nicht mal eine Antwort", sagt Norpoth. Trotz nunmehr drei Kammern müssen die Betroffenen noch lange warten, prognostiziert er: "Es wird wohl weitere zwölf Monate dauern, um die bisher aufgelaufenen Anträge abgearbeitet zu haben."

"Statt eine spürbare Nachbesserung auf den Weg zu bringen, bleibt es bei einem problembehafteten und intransparenten System", kritisiert der Betroffenenbeirat. "Gleichzeitig hoffen die Bischöfe weiter auf die Gesprächsbereitschaft der Betroffenen, das aber völlig perspektivlos." Der Beschluss der Bischöfe sei "eine Verhöhnung derjenigen, die sich für die Betroffenen, aber auch für eine sachgerechte Beratung der Bischöfe im Betroffenenbeirat einsetzen", hieß es. Einmal mehr zeige sich, "dass die Bischöfe nicht bereit sind, in entscheidenden und grundlegenden Fragen die Expertise der Betroffenen anzunehmen".

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