Missbrauch:Anleitung zur Aufarbeitung

Lesezeit: 2 min

Eine Kommission gibt Empfehlungen, wie Schulen oder Vereine mit Kindesmissbrauch umgehen sollen - und mit den Opfern.

Von Thomas Jordan, Berlin

Da ist der kleine Junge, dem ein Betreuer verspricht, ihn für die Landesmeisterschaften im Schwimmen besonders zu fördern. Beim Anprobieren der Badehose fängt es dann an. Der Betreuer fasst ihn an. Immer wieder. Fünfzig Jahre später schreibt der heute über Sechzigjährige eine E-Mail an seinen ehemaligen Schwimmverein. Er will einfach nur reden über das, was geschehen ist. Die Antwort, die er vom Verein erhält, erschüttert ihn: "Man war zu keinem Gespräch bereit. Die E-Mail klang wie von einem Anwalt", sagt der Mann, der Andreas genannt wird.

Seit dem Jahr 2016 arbeitet eine unabhängige Kommission aus Experten und Betroffenenvertretern nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Bundesrepublik und der DDR auf. Nun haben die Experten Empfehlungen vorgelegt, wie Institutionen solche Fälle aufarbeiten können. Die Fallzahlen beim Thema sexueller Kindesmissbrauch in Deutschland sind erschreckend hoch: Allein im Bereich des Breitensports gehen Fachleute der Uniklinik Ulm von hochgerechnet 200 000 Betroffenen aus. In der katholischen und der evangelischen Kirche rechnet die Studie jeweils mit etwa 114 000 Menschen.

Etwa 1500 Opfer haben sich bis heute an die Kommission gewendet, der Mann, der sich Andreas nennt, ist einer von ihnen. "Betroffene machen sehr häufig die Erfahrung, dass sie von ihren eigenen Institutionen zurückgewiesen werden", sagt die Vorsitzende des Gremiums, Sabine Andresen. Damit setzt oft ein Teufelskreis ein, den viele Betroffene schon aus ihrer Kindheit kennen: "Sie machen wieder die Erfahrung von Ohnmacht und Zurückweisung", sagt Erziehungswissenschaftlerin Andresen. Aufseiten der Vereine, Schulen oder Gemeinden herrsche oft Unkenntnis darüber, wie mit Betroffenen umzugehen ist. In dem etwa 50 Seiten starken Dokument wollen die Experten die wichtigsten Themenfelder aufzeigen, die sich bei der Aufarbeitung ergeben. Sie haben eine Checkliste mit 13 Kriterien erstellt, die dabei helfen soll, Missbrauchsfälle aufzuarbeiten. Darin finden sich Tipps zu Rechtsfragen ebenso wie zur Finanzierung und zur Zusammensetzung des Aufklärerteams.

Wenn aus geschätzten Trainern mögliche Täter werden, kann das kleine Vereine überfordern

"Wir wollen Orientierung, Handlungssicherheit und Ermutigung geben", sagt Andresen. Das heißt zunächst aufzuklären, was geschehen ist. Dazu brauche es ein Team aus Pädagogen, Psychologen und Medizinern, die mit der Aufarbeitung betraut werden, sagt der Sozialpsychologe Heiner Keupp, Mitglied der Kommission. Er rät Einrichtungen dazu, mit den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu gehen: "Damit die Betroffenen die Möglichkeit haben, beteiligt zu werden." Aufarbeitung bedeute für die Kommission, "konkrete Verantwortung" zu benennen und aufzuzeigen, durch welche "Prozesse, Kulturen und Abläufe" der sexuelle Missbrauch ermöglicht wurde, sagt Kommissionsmitglied Matthias Katsch. "Dazu gehört, dass die Täter benannt werden." Juristisch kann das aber heikel sein. In vielen Fällen liegen die Straftaten so lange zurück, dass sie längst verjährt sind. Die Beschuldigten können somit nicht mehr von einem Gericht als Täter verurteilt werden.

Natürlich kann es einen kleinen Sportverein überfordern, wenn plötzlich ein Missbrauchsverdacht im Raum steht und aus dem hochgeschätzten Schwimmtrainer auf einmal ein möglicher Täter wird. Deswegen fordert die Kommission, schon im Vorfeld Handlungskonzepte für solche Fälle anzulegen, den Kontakt zu Missbrauchsbeauftragten zu suchen und die nächsthöhere Ebene, etwa den Landessportbund, einzubinden.

Aus der Politik gibt es für die Handreichung der Kommission Lob von verschiedenen Seiten. Vor dem Hintergrund, dass es bisher keine verbindlichen Kriterien zur Aufarbeitung institutionellen, sexuellen Kindesmissbrauchs gibt, sieht Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Papier als Fortschritt: "Es ist sehr gut, dass die Kommission nun einen Empfehlungskatalog vorgelegt hat, der als Leitlinie für Aufarbeitung in Institutionen verstanden werden sollte." Auch der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg lobt die Empfehlungen und erhofft sich, durch sie zukünftiges Leid besser verhindern zu können: "Denn wenn nicht verstanden wird, was in der Vergangenheit schiefgelaufen ist, kann keine effiziente Prävention stattfinden."

© SZ vom 04.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: