Rheinland-Pfalz plant eine umfassende Reform des Bestattungsrechts. Die am Dienstag vom Ministerrat gebilligte Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Möglichkeit vor, eine Seebestattung der Asche Verstorbener in einem der großen rheinland-pfälzischen Flüsse Rhein, Mosel oder Lahn vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urnen mit der Totenasche ohne Bestattung außerhalb von Friedhöfen aufbewahrt werden. Auch Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg, wie es im Islam vorgeschrieben ist, sollen grundsätzlich erlaubt werden, teilte das zuständige Mainzer Gesundheitsministerium mit. Die sogenannte Tuchbestattung soll unabhängig vom religiösen Bekenntnis möglich werden. Die Weiterverarbeitung von Totenasche zu einem „Diamanten“ nach Schweizer Vorbild wird ebenfalls erlaubt. Das bislang gültige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz sei seit über 40 Jahren in Kraft, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD): „Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt“. Dem wolle das Land nun Rechnung tragen.
Ministerrat in Mainz:Flussbestattung in Rhein und Mosel
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