Ministerversorgung:Bekommt Christian Lindner eine Pension?

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Christian Lindner vor dem Schloss Bellevue, nachdem er seine Entlassungsurkunde erhalten hat. (Foto: Liesa Johannssen/Reuters)

Obwohl erst weniger als drei Jahre im Amt, können die meisten Ampel-Minister nach einem Auseinanderbrechen der Regierung auf auskömmliche Ruhegehälter bauen. Doch das gilt nicht für alle.

Von Jan Bielicki

Im Vergleich zu großen Unternehmen der freien Wirtschaft bezahlt die Bundesrepublik Deutschland ihre Führungskräfte eher mau. Statt Aktienoptionen und Millionenboni gibt es für Bundesminister ein Amtsgehalt nach der Besoldungstabelle des öffentlichen Dienstes plus Stellenzulage und Ortszuschlag. Verglichen mit Normalverdienern haben Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger dennoch einen recht lukrativen Job verloren, als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den drei FDP-Ministern am Donnerstag ihre Entlassungsurkunden überreichte.

Um die 18 000 Euro verdient so ein Bundesminister im Monat, und weil alle drei auch im Bundestag sitzen, bekommen sie dazu noch die Hälfte ihrer Abgeordnetendiät, also etwa 5600 Euro. Die Kündigungsfrist allerdings ist, wie gerade zu erleben, ziemlich kurz, nämlich von heute auf morgen. Dennoch müssen sich die Entlassenen um ihre finanzielle Zukunft wenig sorgen. Zum einen haben sie ja zunächst noch einen Arbeitsplatz, nämlich bis nach Neuwahlen als Abgeordnete im Bundestag. Zum anderen sorgt der Staat dafür, dass seine obersten Diener nach Dienstende nicht in Armut fallen.

Vier Jahre im Amt? Das schaffen nur wenige Ampel-Minister

Ob wie Lindner vom Kanzler entlassen oder wie Buschmann und Stark-Watzinger zurückgetreten, haben Ex-Minister Anspruch auf ein Übergangsgeld für maximal zwei Jahre. In den ersten drei Monaten ist das so hoch wie ihr vorheriges Amtsgehalt, danach gibt es die Hälfte davon – theoretisch jedenfalls. Denn angerechnet wird darauf etwa die volle Abgeordnetendiät, weshalb vom monatlichen Übergangsgeld für die drei nun Entlassenen von März an praktisch nichts übrig bleibt.

Zudem bekommen ehemalige Bundesminister ein Ruhegehalt, sobald sie die für Beamte geltende Regelaltersgrenze erreicht haben. Allerdings: Dafür müssen die Minister in der Regel vier Jahre im Amt gewesen sein. Das haben im Ampelkabinett jedoch nur Arbeitsminister Hubertus Heil, Entwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundeskanzler Olaf Scholz selber geschafft, die bereits der schwarz-roten Koalition von Angela Merkel dienten.

Den Ministerinnen und Ministern, die jetzt noch im Amt sind, ist ein künftiges Ruhegehalt dennoch sicher. Denn wenn sie bleiben, bis der Bundestag dem Kanzler das Misstrauen ausgesprochen hat oder der Bundestag aufgelöst wird, kommen sie laut den Paragrafen 9 und 15 des Bundesministergesetzes in den Genuss einer sogenannten rechtlichen Fiktion. Sind sie bis dahin mindestens zwei Jahre im Kabinett gewesen, gilt dies im Falle eines Misstrauensvotums oder der Auflösung des Bundestags als eine Amtszeit von vier Jahren – und begründet den Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das beträgt mindestens 27,74 Prozent des Amtsgehalts, derzeit also um die 5000 Euro im Monat. Für jedes Amtsjahr über die ersten vier Jahre hinaus kommen 2,4 Prozentpunkte hinzu.

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Nur als Abgeordnete bekommen die drei Ex-Minister eine „Altersentschädigung“

Jedoch gilt diese Ausnahmeregelung nicht für die drei jetzt aus dem Amt geschiedenen FDP-Minister. Sie wurden ja entlassen oder sind gegangen, ehe dem Kanzler das Misstrauen ausgesprochen oder der Bundestag aufgelöst wurde. Sie haben darum keinen Anspruch auf Ruhegehalt, wie das zuständige Bundesinnenministerium auf Anfrage bestätigte. Sie können sich auf Antrag für ihre Amtszeit lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern lassen. Und als Abgeordnete haben sich alle drei die Berechtigung zu einer – so heißt das wirklich – Altersentschädigung erdient. Diese beträgt für jedes Jahr Bundestag 2,5 Prozent der Diäten. Das ist deutlich kärglicher als die Versorgung eines Ministers.

Hat sich also der Verkehrs- und nun zusätzlich Justizminister Volker Wissing seine Altersversorgung gesichert, indem er im Amt blieb und die FDP verließ? Natürlich wird er nach einem Sturz des Kanzlers anders als seine ehemaligen Parteifreunde einmal sein Ruhegehalt für sein Wirken als Bundesminister bekommen. Um allzu viel Geld geht es dabei aber nicht. Denn den Anspruch auf eine solche Ministerpension hat Wissing schon erworben, seit er auf den Tag genau die dafür nötigen fünf Jahre das Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz leitete. Und doppeltes Ruhegehalt bekommt er deshalb nicht: Auch die Versorgungsbezüge aus Land und Bund werden gegeneinander aufgerechnet.

Ähnliches gilt für Verteidigungsminister Boris Pistorius. Er wäre erst am 19. Januar nächsten Jahres zwei Jahre im Amt, wenn die Regierung bis dahin noch steht – und wenn auch nur geschäftsführend. Er muss aber ohnehin nicht um seine Altersvorsorge zittern. Zehn Jahre war er Innenminister in Niedersachsen – das berechtigt ihn natürlich zu einem Ruhegehalt. Da er direkt aus der Landesregierung in Hannover in die Ministerrunde in Berlin wechselte, hat der Bund seine Versorgungsansprüche übernommen.

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