Arbeitsrecht:Häusliche Pflege wird teurer

Pflege in Deutschland

Etwa vier Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Oft werden die Betreuer zu gering entlohnt. Das soll sich nun ändern.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Das Bundesarbeitsgericht spricht Helfern den Mindestlohn zu - auch für Bereitschaftszeiten. Viele Bedürftige können sich nun womöglich nicht mehr in den eigenen vier Wänden betreuen lassen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Rainer Stadler

Die Beschäftigung von Pflege- und Haushaltshilfen aus dem EU-Ausland wird aller Voraussicht nach deutlich kostspieliger. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss den oft aus Osteuropa kommenden Haushaltshelfern und -helferinnen der Mindestlohn gezahlt werden - und zwar auch für "Bereitschaftszeiten". Bei einer sogenannten 24-Stunden-Pflege, die eine nahezu flächendeckende Unterstützung des Pflegebedürftigen umfasst, dürfte sich damit die Zahl der zu entlohnenden Arbeitsstunden erheblich erhöhen, jedenfalls dort, wo die Arbeitgeber bisher von nur sechs oder acht Stunden pro Tag ausgehen.

Geklagt hatte eine Bulgarin, die bei einem bulgarischen Unternehmen angestellt war und von dort nach Deutschland geschickt wurde, um eine Frau im Alter von über 90 Jahren in einer Seniorenwohnanlage in Berlin zu betreuen. Der Arbeitsvertrag sah sechs Arbeitsstunden täglich und 30 pro Woche vor, doch zu den Pflichten der Frau gehörte der gesamte Alltag der alten Dame - wie Waschen, Kochen, Einkaufen, Arzttermine, Spaziergänge sowie die Aufgabe, ihr einfach nur Gesellschaft zu leisten. In Wahrheit habe sie 24 Stunden täglich gearbeitet, an sieben Tagen pro Woche, hatte die Klägerin vor Gericht geltend gemacht.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte ihr in einem spektakulären Urteil eine Nachzahlung von mehr als 38 000 Euro für sieben Monate im Jahr 2015 zugesprochen - zusätzlich zu den knapp 6700 Euro netto, die sie erhalten hatte. Das LAG war von 21 Arbeitsstunden pro Tag ausgegangen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang des Jahres bei 9,50 Euro.

Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Offenkundig erschien den obersten Arbeitsrichtern die Annahme eines 21-Stunden-Tages überzogen. Dass die Frau nur drei Stunden täglich Freizeit gehabt habe, dafür "fehlt es bislang an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten". Andererseits geht aber auch das BAG davon aus, dass die Frau sehr viel mehr als nur 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Den Bereitschaftsdienst zählt es ausdrücklich zur Arbeitszeit, für die der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro gilt. Wie viele Stunden dies im konkreten Fall waren, muss nun das LAG ermitteln.

Die Reaktionen auf das Urteil des Arbeitsgerichts fielen gemischt aus. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte das Ende der "Billigarrangements in der häuslichen Pflege". Es könne nicht sein, dass die Lasten der Betreuung alter Menschen in einem reichen Land wie Deutschland "vielfach osteuropäische Pendelmigrantinnen" tragen müssten, sagte Verdi-Gesundheitsexperte Dietmar Erdmeier.

"Tsunami für alle, die daheim auf Unterstützung angewiesen sind"

Auch Susanne Punsmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält es für richtig, dass es künftig "keine 24-Stunden-Betreuung zum Preis einer Acht-Stunden-Kraft gibt". Sie gibt zu bedenken, dass das bisher an pflegebedürftige Menschen ausgezahlte Pflegegeld aber nicht reicht, um die Kosten für die Betreuung in den eigenen vier Wänden zu decken. Wer im Heim lebe, erhalte deutlich höhere Zuschüsse von der Pflegekasse. Dies sei nicht länger zu rechtfertigen, "viele Menschen wollen doch möglichst lang zu Hause bleiben können", sagt Punsmann.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertete das Urteil als "Tsunami für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind". Das Urteil werde zu einer Kostenexplosion führen, warnte deren Vorsitzender Eugen Brysch. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, befürchtet, dass damit die häusliche Pflege "für die allermeisten unbezahlbar werde". Der Münchner Sozialarbeiter Claus Fussek sagte, das Problem der schlecht bezahlten ausländischen Pflege- und Haushaltshilfen sei in der Branche wie auch in der Politik seit Jahrzehnten bekannt - und ebenso lange verdrängt worden. Nun müsse "eine gesamtgesellschaftliche Lösung gefunden werden", denn die Betroffenen und deren Angehörige könnten die Last nicht allein schultern.

Laut Statistischem Bundesamt gibt es derzeit etwa 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Zu den ausländischen Haushalts- und Pflegehilfen existieren keine offiziellen Zahlen, Verdi-Experte Erdmeier geht von Hunderttausenden solcher Arbeitsverhältnisse aus, manche rechnen mit bis zu 800 000. Erdmeier sagt, einige Agenturen hätten bereits begonnen, nicht mehr eigene Angestellte zur 24-Stunden-Pflege zu entsenden, sondern freischaffende Kräfte zu vermitteln; dahinter könne sich freilich auch Scheinselbständigkeit verbergen. Inwieweit solche Arbeitsverhältnisse von dem Urteil erfasst werden, ist unklar.

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