Migration:Viel Wenn und Aber

Bundestag

Bundesinnenminister Seehofer (CSU) unterhält sich am Donnerstag im Bundestag mit der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Eva Högl.

(Foto: Ralf Hirschberger/dpa)

Horst Seehofer stellt im Bundestag seinen Gesetzentwurf zur Debatte, der Fachkräften den Zuzug erleichtern soll. Doch die müssen zahlreiche Bedingungen erfüllen.

Von Constanze von Bullion und Henrike Roßbach, Berlin

Horst Seehofer ist früh dran. Als der Bundesinnenminister am Donnerstag den Plenarsaal betritt, sind die Reihen noch ziemlich leer. Er setzt sich auf die Regierungsbank und geht seine Notizen durch. Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung steht auf der Tagesordnung. Die SPD hat es ihm abgetrotzt während des erbitterten Koalitionsstreits im vergangenen Sommer. Sozialdemokratisches Beutegut, sozusagen. Seehofer steckt den Füller weg. Sein Parteikollege, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, bleibt bei ihm stehen. Dann ein Handschlag mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit ihm hatte Seehofer monatelang ausdiskutiert, wie viel Einwanderung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz stecken darf.

Über Jahrzehnte wurde darüber gestritten, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht. Nein, befanden konservative Kräfte. Ja, sagten Sozialdemokraten, Grüne und später auch die FDP. Wirtschaftsverbände fordern längst, auch Nicht-EU-Bürgern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, denn in Deutschland sind 1,2 Millionen Stellen für Fachkräfte unbesetzt. Es fehlen nicht nur Akademiker, die schon jetzt erleichtert einwandern können. Betriebe rufen auch nach Ungelernten, die hier ausgebildet werden sollen.

Deshalb sitzt Seehofer jetzt im Saal und wäre eigentlich so weit. Er darf aber noch nicht, denn die AfD-Fraktion versucht seit geraumer Zeit, einen der ihren zum Bundestagsvizepräsidenten wählen zu lassen und stellt deshalb die Tagesordnung infrage. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner tritt ans Pult, verlangt erst ein Glas Wasser ("ich habe noch nicht gefrühstückt") und dann, dass die Wahl auf die Tagesordnung gehoben wird. Erst nachdem die anderen Fraktionen den zweiten Wunsch abgelehnt haben, ist Seehofer dran.

Der Entwurf stärke legale Einwanderung und dränge illegale zurück, sagt Seehofer

Einige Reden später wird die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt den Innenminister darauf hinweisen, dass er doch sehr viel über die Begrenzung von Einwanderung gesprochen habe und eher wenig darüber, "dass wir Einwanderung brauchen". Die Kritik dürfte Seehofer freuen. Natürlich spricht er nicht aus Versehen mehrmals von "klaren Regeln", von "Rechtssicherheit" und davon, "Migration zu steuern und zu ordnen". Jederzeit, beteuert er, werde man "die Kontrolle" behalten. "Es geht um Erwerbsmigration, nicht um eine Spielart des Asylverfahrens." Der Entwurf sei geeignet, legale Migration zu stärken und illegale zurückzudrängen. Moderne, kluge Einwanderungspolitik sei das, und überhaupt: Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts, Wohlstand und Stabilität der Sozialsysteme hingen "ganz entscheidend" davon ab, wie gut es gelinge, die Fachkräftebasis zu sichern. Das sage er, betont Seehofer, "der ich hier ja im Verdacht stehe, ich hätte nur die Begrenzung der Einwanderung im Sinn".

Der Fachkräftemangel, von dem Seehofer spricht, trifft vor allem die Gesundheits- und Pflegebranche, aber auch naturwissenschaftliche und technische Berufe und das Handwerk. Daran erinnert im Bundestag auch Arbeitsminister Heil. "Sie kennen doch alle die Fälle aus dem Wahlkreis", sagt er mit Blick auf Asylbewerber, "die Leute, von denen die Handwerker sagen: Die können wir gut gebrauchen." Der große Mangel habe sich "zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt, heißt es im Gesetzentwurf zur Fachkräfteinwanderung, der nun ins parlamentarische Verfahren geht. Er sieht vor, dass Fachkräfte, deren Qualifikation in Deutschland anerkannt worden ist, für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche einreisen können. Fehlen ihnen Ausbildungsteile, können sie sich in Deutschland nachqualifizieren, allerdings sind die Bedingungen dafür nicht unerheblich. Während der Arbeitssuche dürfen die Bewerber nur zur Probe arbeiten, müssen aber ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren und Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweisen. Hat eine Region wirtschaftliche Probleme, kann die Fachkräfteeinwanderung gestoppt werden; insgesamt ist das Gesetz auf fünf Jahre befristet.

Auch zur Ausbildungsplatzsuche dürfen Drittstaatler nach Deutschland kommen. Allerdings nur, wenn sie jünger als 25 Jahre sind, gut Deutsch sprechen und Abitur oder eine deutsche Auslandsschule besucht haben. Strittig war die sogenannte Beschäftigungsduldung für jene, die ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können. In den Genuss des neuen Aufnahmetitels kommt, wer seit mindestens einem Jahr geduldet ist, mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, Deutsch spricht, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ohne Sozialleistungen auskommt. Erst dann wird die auf 30 Monate begrenzte Beschäftigungsduldung wirksam.

Nachdem er zu Ende gesprochen hat, verfolgt Seehofer den Fortgang der Debatte sichtlich gelassen. Nur einmal wirkt sein Lächeln leicht gequält, als die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg der Regierung vorwirft, "den Weg des geringsten Widerstands" gewählt zu haben. Vermutlich fühlte es sich für Seehofer anders an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: