Süddeutsche Zeitung

Migration:Merkels „Flüchtlingsmädchen“ Reem darf bleiben

Rostock (dpa) - Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin Angela Merkel bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem aus Rostock darf in Deutschland bleiben. Wie die Stadtverwaltung der dpa mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rostock (dpa) - Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin Angela Merkel bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem aus Rostock darf in Deutschland bleiben. Wie die Stadtverwaltung der dpa mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens.

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