Migration - Koblenz:Weniger Kirchenasyl: Oberster Richter äußert sich positiv

Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz gibt es nicht mehr so oft wie früher. "Nach einigen spektakulären Fällen vor etwa einem Jahr ist es ruhiger geworden", sagte der oberste Richter im Land, Lars Brocker, der Deutschen Presse-Agentur. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden nach eigener Auskunft von Anfang Januar bis Ende August 2019 nur elf neue Fälle von Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz für Flüchtlinge gemeldet. Zudem könne es an einigen Orten im Land schon länger ein Kirchenasyl geben. 2018 hatte das BAMF noch 61 neue Meldungen dieser Art aus Rheinland-Pfalz bekommen.

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Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz gibt es nicht mehr so oft wie früher. "Nach einigen spektakulären Fällen vor etwa einem Jahr ist es ruhiger geworden", sagte der oberste Richter im Land, Lars Brocker, der Deutschen Presse-Agentur. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden nach eigener Auskunft von Anfang Januar bis Ende August 2019 nur elf neue Fälle von Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz für Flüchtlinge gemeldet. Zudem könne es an einigen Orten im Land schon länger ein Kirchenasyl geben. 2018 hatte das BAMF noch 61 neue Meldungen dieser Art aus Rheinland-Pfalz bekommen.

Auch das Integrationsministerium in Mainz teilte mit: "Die Anzahl der Menschen, die sich in Rheinland-Pfalz im Kirchenasyl befinden, ist im Jahr 2019 tatsächlich stark zurückgegangen." Uli Sextro von der Arbeitsgemeinschaft Diakonie Rheinland-Pfalz sagte: "Je weniger Berichte über Kirchenasyl in den Medien erscheinen, desto besser sind unsere Karten in der Kommunikation mit den Behörden." Evangelische Gemeinden gewähren Kirchenasyl in größerer Zahl als katholische Gemeinden.

Brocker sagte mit Blick auf Härtefälle: "Grundsätzlich ist Kirchenasyl eine gute Einrichtung, wenn es dazu beiträgt, Druck rauszunehmen." Problematisch werde es, "wenn dieses Institut beschädigt wird". Damit spielte er auf einen als "Prümer Taliban" bekanntgewordenen jungen Afghanen an. Dieser war mit seiner Klage gegen eine Asylablehnung bei zwei Gerichtsinstanzen im Land gescheitert, nachdem er eingeräumt hatte, dass seine ersten Angaben zur Mitwirkung bei den Taliban in Afghanistan und späterer Flucht von ihnen falsch gewesen seien. Dann war er laut Brocker "auf einmal in einem Kirchenasyl in Berlin aufgetaucht, wo er einen anderen Pfarrer gefunden hat". Doch das seien Einzelfälle, ergänzte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.

Kirchenasyl gewährt wird jenen Menschen, deren Leib und Leben aus Sicht der Kirche durch eine Abschiebung bedroht wäre oder die nicht hinnehmbare soziale und psychische Härten ertragen müssten. Ziel ist, dass die Flüchtlinge doch ein Bleiberecht in Deutschland erlangen. Sakrale Räume haben eine jahrhundertealte Schutztradition. Die Flüchtlinge leben aber selten direkt in der Kirche, vielmehr etwa im Gemeinde- oder Pfarrhaus. Dort sind sie meist vor einem polizeilichen Zugriff geschützt, denn der deutsche Staat achtet das Kirchenasyl.

Auch Brocker sagte: "Kirchenasyl ist in unserer Vorstellung tief verankert." Oft könne es in zugespitzten Situationen helfen. "Rechtlich fassen kann man es allerdings nicht." Wenn es in einem Asylverfahren hart auf hart komme, es also nach einer Ablehnung keinen rechtlichen Ausweg mehr gebe, müsse auch einem Kirchenasyl eine Abschiebung folgen können, erklärte der promovierte Jurist.

Das BAMF teilte mit, eine Ablehnung im sogenannten Dublin-Verfahren zeige oft wenig konkrete Auswirkung in einer Schutz gewährenden Kirchengemeinde. "So verblieben von August bis Dezember 2018 rund 85 Prozent der Antragsteller nach ablehnender Entscheidung im Kirchenasyl, von Januar bis Juni 2019 sogar 90 Prozent", erläuterte die Nürnberger Behörde mit Blick auf ganz Deutschland.

Nach den Dublin-Regeln ist der EU-Staat für Asylanträge zuständig, auf dessen Gebiet Schutzsuchende zuerst den Boden der EU betreten haben. Das BAMF prüft also bei Dublin-Fällen, ob es Gründe für eine Bearbeitung des Asylverfahrens in Deutschland gibt. Fälle von Kirchenasyl betreffen heute fast ausschließlich Dublin-Verfahren.

Im Hunsrück hatten später eingestellte Ermittlungen gegen mehrere evangelische Pfarrer samt Hausdurchsuchungen wegen Gewährung von Kirchenasyl für Flüchtlinge aus dem Sudan bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In letzter Minute stoppte das Verwaltungsgericht Trier im Oktober 2018 ihre Abschiebung: Wegen einer Fristüberschreitung sollte ihr Asylverfahren nun nicht in ihrem Ankunftsland Italien, sondern in Deutschland geführt werden. Nach aktuellen Angaben der Rhein-Hunsrück-Kreisverwaltung waren zwei Sudanesen noch aus dem Kirchenasyl untergetaucht. Die anderen lebten heute in Wohnungen im Hunsrück. Nach Ablehnungen vom BAMF liefen nun teils Klageverfahren.

Der Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in Rheinland Pfalz, Roland Graßhoff, sagte, die Razzien bei Pfarrern im Hunsrück hätten "schon eine abschreckende Wirkung". Kirchengemeinden im Land täten sich jetzt schwerer mit der Gewährung von Asyl.

2018 hatte der Bund Regeln verschärft: Die Frist für die Überstellung eines Flüchtlings in ein anderes EU-Land, das eigentlich für seinen Asylantrag zuständig ist, wurde in bestimmten Konstellationen des Kirchenasyls von 6 auf 18 Monate verlängert. Der Sprecher des Initiativausschusses für Migrationspolitik, Torsten Jäger, sagte, auch dies sei eine Herausforderung für Kirchengemeinden: Einen Schutzsuchenden womöglich eineinhalb Jahre zu beherbergen sei noch einmal etwas anderes als dies sechs Monate lang zu tun.

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