Migration - Hamburg:Hilfsverein: Gericht verbietet Abschiebung ohne Anordnung

Deutschland
Ein Flugzeug fliegt an einem Flughafen hinter Stacheldraht. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine nächtliche Abschiebung einer irakischen Familie ohne richterliche Erlaubnis zum Betreten ihrer Unterkunft für rechtswidrig erklärt. Das Betreten der Zimmer durch Behördenmitarbeiter habe einer Wohnungsdurchsuchung entsprochen, die nur mit Zustimmung der Bewohner oder auf richterliche Anordnung erfolgen dürfe, teilte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts am Donnerstag mit.

Die kirchliche Hilfsstelle Fluchtpunkt hatte gegen die Ausländerbehörde der Stadt Hamburg geklagt. Dabei ging es um eine irakisch-kurdische Familie, die im Februar 2017 in die Niederlande abgeschoben werden sollte. Das Verwaltungsgericht hatte im Februar 2019 die Aktion für rechtswidrig erklärt (Az. 9 K 1669/18) und dies mit der Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem Grundgesetz begründet. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun (4 Bf 160/19). Das Gericht ließ keine Revision zu, dagegen kann die Stadt Hamburg jedoch Beschwerde einlegen.

Inzwischen hat sich Rechtslage bei Abschiebungen allerdings geändert. Seit einem Jahr gilt das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, in dem das Vorgehen der Behörden neu geregelt wurde. Für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Dienstag habe das aber keine Bedeutung gehabt, da es in dem Rechtsstreit um einen Vorgang aus dem Jahr 2017 ging, erklärte der Gerichtssprecher.

Die Familie hatte im dritten Anlauf in die Niederlande abgeschoben werden sollen, weil das Land nach europäischem Recht für den Asylantrag zuständig war. Die Beamten waren am 16. Februar 2017 gegen 6.30 Uhr mit einem Zweitschlüssel des Betreibers der Unterkunft in die beiden Zimmer der Familie gekommen. Sie brachten aber nur den Vater und zwei Kinder in das Nachbarland, die schwangere Mutter blieb in Hamburg. Noch im selben Monat kehrten die Abgeschobenen nach Hamburg zurück, wie das Gericht feststellte. Zwei danach gestellte Asylanträge wurden abgelehnt, der Rechtsstreit darum ist aber noch nicht abgeschlossen. Zuerst hatte der NDR über das Urteil berichtet.

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