Migration - Gießen:Flüchtlinge: Erstaufnahmeeinrichtung zu 67 Prozent besetzt

Migration - Gießen: Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen), hessischer Sozialminister. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild
Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen), hessischer Sozialminister. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden/Gießen (dpa/lhe) - Rund 5800 Menschen sind derzeit an den Standorten der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge untergebracht. Bei einer Kapazität von insgesamt 8629 Plätzen entspricht das nach Angaben des zuständigen Regierungspräsidiums (RP) Gießen einer Auslastung von rund 67 Prozent.

Die hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge ist die erste Anlaufstelle für die Migranten. Sie hat hessenweit acht Standorte, eine Außenstelle am Frankfurter Flughafen sowie eine Notunterkunft. Ende vergangenen Jahres lag die Auslastung bei insgesamt rund 63 Prozent.

In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes wird nach Angaben von Sozialminister Kai Klose (Grüne) grundsätzlich eine heterogene Belegung der einzelnen Standorte angestrebt, um Konflikte und Spannungen zu reduzieren und individuelle Bedarfe berücksichtigen zu können. Die Belegungsstruktur der Standorte spiegele dabei regelmäßig die Struktur des Zugangsgeschehens wider.

Bei der konkreten Zimmerbelegung an den Standorten würden im Einzelfall die Herkunft und Sprache sowie die besonderen Bedarfe von Familien und vulnerablen Personen wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder alleinreisenden Frauen berücksichtigt, erklärte der Minister in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rainer Rahn.

Die Erstaufnahmeeinrichtung verfüge sowohl über ein Sozial- als auch über ein Schutzkonzept mit präventiven sowie alltagsstrukturierenden Maßnahmen, die zur Anwendung kommen. In Veranstaltungen für Bewohnerinnen und Bewohner werde auch der Umgang mit Konflikten, Toleranz, Respekt und Akzeptanz thematisiert.

Lediglich für aus der Ukraine geflüchtete Personen gebe es eine gesonderte Unterbringung, berichtete der Sozialminister. Das liege jedoch ausschließlich im unterschiedlichen Aufnahmeverfahren begründet.

© dpa-infocom, dpa:230320-99-17391/3

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