Süddeutsche Zeitung

Migration:Generalanwalt fegt Einwände der Flüchtlingsverweigerer hinweg

Die EU-Staaten im Osten kämpfen erbittert dagegen, Flüchtlinge aufnehmen zu müssen. Zwei haben geklagt. Doch vor Gericht werden sie einen schweren Stand haben.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Der Beschluss 2015/1601 des Rates der EU vom 22. September 2015 ist in vieler Hinsicht einzigartig. Das ganze Drama jenes Sommers - von den Hunderten Migranten, die im Frühjahr vor der italienischen Insel Lampedusa ertranken und die EU endlich zum Handeln zwangen bis zu den Massen, die sich nach der De-facto-Grenzöffnung im Hochsommer über den Balkan auf den Weg nach Mitteleuropa machten - es kulminierte politisch in dieser Entscheidung.

Denn längst war überdeutlich geworden, dass Griechenland und Italien Hilfe brauchten, dass die Dublin-Regel, wonach das Land zuständig ist, in dem die Flüchtlinge europäischen Boden betreten, nicht mehr funktioniert in einer solchen Lage. In ihrem Beschluss legten die EU-Innenminister daher fest, dass in den folgenden zwei Jahren 120 000 der an der Südgrenze landenden Migranten auf die EU-Partner verteilt werden müssten. Jeder erhielt eine fixe Zahl zugewiesen, je nach Größe und Wirtschaftsstärke.

Die Idee der Umverteilung per Quote, samt Anleitung, wie sie sich eventuell politisch durchsetzen ließe, hatte die Kommission schon im Frühjahr präsentiert. Die skeptischen Staaten im Osten der EU, vor allem Polen, Ungarn und Tschechien, wussten also, was drohte, und protestierten den Sommer über vehement. Es half nichts, diese gravierende Änderung des Prozedere in Asylfragen wurde schließlich per Mehrheitsentscheidung gegen ihre Stimmen beschlossen und zementierte die Ost-West-Spaltung der EU. Die Slowakei und Ungarn zogen vor den EuGH. Das Urteil wird im September oder Oktober kommen, aber das am Mittwoch veröffentlichte Gutachten des Generalanwalts Yves Bot zeigt überdeutlich, wie die Luxemburger Richter wohl argumentieren werden: jedenfalls nicht im Sinne der Kläger.

Fast 25 000 Flüchtlinge sind umverteilt worden - 98 000 hätten es sein sollen

Deren Problem bestand von Anfang darin, den politischen Widerstand in eine überzeugende rechtliche Form zu gießen. Das scheint nicht gelungen zu sein, denn Bot fegt ihre Einwände hinweg. Das betrifft zunächst den mutmaßlich härtesten Punkt der Klage, die angeblich mangelhafte Rechtsgrundlage. Die Kläger kritisieren, dass der Beschluss unter Bezug auf eine Notfallklausel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union getroffen wurde. Diese erlaubt Mehrheitsentscheidungen. Angesichts seiner Tragweite hätte der Beschluss vielmehr das allgemeine Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen müssen, also unter Beteiligung der nationalen Parlamente.

Doch Bot lässt das nicht gelten. Es handle sich ja nicht um ein Gesetz, sagt er, sondern um einen "Rechtsakt ohne Gesetzescharakter". Für genau solche Fälle sei die Notfallklausel geschaffen, "zum Erlass von Maßnahmen, die als Reaktion auf eine eindeutig identifizierte Notlage befristet und in genau definierten Punkten von asylrechtlichen Gesetzgebungsakten abweichen". Die Befristung ist wichtig - aber durch die zweijährige Geltungsdauer des Beschlusses gegeben. Dass der Beschluss noch verändert wurde - statt 120 000 sollten später nur noch 98 000 Migranten umverteilt werden - spielt laut Bot rechtlich keine Rolle.

Auch ein weiteres Argument der Kläger nimmt Bot auseinander. Die Maßnahmen hätten ja erkennbar nichts gebracht, so die Klage, und seien daher nicht das geeignetes Mittel für den gewünschten Zweck. Dies sei zum Zeitpunkt des Beschlusses zum einen nicht absehbar gewesen, erwidert der Generalanwalt. Zum anderen liege es gerade an der Verweigerung nicht zuletzt der Osteuropäer, dass die Sache nicht wie gewünscht funktioniert habe.

Die Kommission hat ein Verfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien eingeleitet

So ganz schlecht sei die Lage gar nicht, findet die EU-Kommission, die zufällig am Mittwoch neue Zahlen präsentierte. Demnach wurden seit September 2015 aus dem Süden der EU 24 676 Flüchtlinge umgesiedelt, allein im Juni 3000. Nach Ansicht von Innenkommissar Dimitris Avramopoulos braucht es nur einen "letzten Kraftakt", um bis 26. September ans Ziel zu kommen. Wobei von 98 000 keine Rede mehr ist, sondern nur noch von Migranten, "die für die Umverteilung infrage kommen". Das sind viel weniger. Schätzungen liegen zwischen 30 000 und 40 000. In Griechenland warten laut Kommission noch 4800 Menschen auf einem Platz in einem anderen EU-Land; in Italien indes kämen täglich Menschen an, die umverteilt werden könnten.

Einige haben ihr Soll schon erfüllt, so Malta, Lettland und der Nicht-EU-Staat Norwegen. Schweden hat bald 60 Prozent seines Kontingents erreicht, Spanien will mehr Plätze anbieten, Deutschland rascher umverteilen. Bei Ungarn und Polen hingegen prangen in der wöchentlich aktualisierten Tabelle Kreuzchen, sie haben keinen einzigen Flüchtling aufgenommen. Die Zahlen für Tschechien und die Slowakei lauten 12 und 16, beide machen aber schon lange nicht mehr mit. Hier fehle es schlicht an einem Minimum an Solidarität, klagt Avramopoulos. Eine Änderung sei nicht in Sicht, weshalb die Kommission nun fortsetzt, was sie am 14. Juni begonnen hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien zur Erzwingung des Beschlusses. Auf den förmlichen Hinweis folgte die zweite Stufe, die begründete Meinung, die zum Einlenken binnen Monatsfrist auffordert.

Offenbar waren die Antworten aus den betroffenen Hauptstädten auf den Hinweis nicht zufriedenstellend gewesen. In Prag beschuldigt man Rom. Dort sei man nicht bereit, über eine Sicherheitsüberprüfung zu sprechen, sagt Innenminister Milan Chovanec. Auch in Warschau wird geklagt, weder Italien noch Griechenland hätten Methoden entwickelt, um die Identität der Schutzsuchenden zu überprüfen.

Der Widerstand in Osteuropa sitzt tief. Es gibt Anzeichen dafür, dass sich die betroffenen Länder den Vertragsverletzungsverfahren auch im Falle eines negativen Urteils aus Luxemburg nicht beugen. Das würde zu einer neuen Krise in der EU führen. Andererseits: Zieht die EU die Sache bis zum Ende durch, würde das die laufende Arbeit an der Asylreform gefährden. Denn noch immer suchen die EU-Staaten nach einem Weg, an die Stelle von Notfallbeschlüssen einen dauerhaften Verteilungsmechanismus zu setzen. Der müsste eine Form von Solidarität enthalten. Wie die aber aussehen könnte, und vor allem: ob dazu zwingend die Aufnahme von Flüchtlingen gehört, das ist völlig offen.

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Quelle:
SZ vom 27.07.2017/jael
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