Süddeutsche Zeitung

Integration:Heil will geduldeten Migranten den Zugang zu Sprachkursen erleichtern

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Von Constanze von Bullion und Henrike Roßbach, Berlin

Sie sind oft schon vor Jahren nach Deutschland gekommen, könnten eigentlich eine Ausbildung machen oder berufliche Förderprogramme absolvieren - aber kommen nicht voran, weil es an Sprachkenntnissen fehlt. Für Migranten, die mit einer Duldung in Deutschland leben, weil sie nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, soll künftig der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen verbessert werden. Das Gleiche gilt für sogenannte gestattete Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, deren Verfahren noch läuft. Auch der Zugang zu ausbildungs- und berufsfördernden Maßnahmen soll verbessert werden, erstmals auch für Bürger anderer EU-Staaten. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor, der am Mittwoch ins Kabinett soll und der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

"Gerade bei der Integration von jungen Menschen mit Fluchthintergrund kommt es verstärkt vor, dass eine sinnvolle Förderungsmöglichkeit nicht eröffnet ist", heißt es in dem Entwurf. Menschen mit Fluchthintergrund, aber auch EU-Bürger, könnten wegen der "sehr unübersichtlichen Zugangsregelungen" eine Berufsförderung oft "erst nach langen Voraufenthaltszeiten oder gar nicht" bekommen. Oft verhinderten fehlende Sprachkenntnisse Ausbildung und Erwerbstätigkeit.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Berufsausbildungsförderung und Berufsvorbereitung für Zuwanderer "grundlegend neu geregelt werden". Ziel ist es, den jahrelangen, oft lähmenden Wartezustand vieler Geduldeter zu beenden. Wirtschaftsverbände fordern längst, den Fachkräftemangel durch bessere Qualifikation und Sprachförderung einzudämmen. Bisher scheiterte das oft an der Befürchtung, die Besserstellung nicht-anerkannter Asylbewerber könnte weitere Migranten anziehen. Inzwischen setzt sich auch in der Bundesregierung die Erkenntnis durch, dass Geduldete, die Jahre im Land sind, oft sowieso nicht mehr ausreisen - und besser früher als später unabhängig von Sozialleistungen werden sollten. Das Ausländerbeschäftigungsfördergesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht nun vor, dass Geduldete sechs Monate nach der Einreise Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen bekommen. Sogenannten Gestatteten steht dies nach neun Monaten zu.

Die neue Regelung gilt für alle Flüchtlinge und EU-Bürger, nicht aber für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Voraussetzung ist auch: Sie müssen arbeitssuchend gemeldet sein; wer aufgrund seines Aufenthaltsstatus nicht arbeiten darf oder nicht zur Klärung seiner Identität beiträgt, verliert seinen Anspruch auf Förderung. Um sicherzustellen, dass die neue Regelung nicht zu einem sogenannten Pulleffekt führt, also Menschen ohne Aussicht auf Asyl zur Einreise motiviert, wurde festgelegt, dass die Förderung keine "Verfestigung von Aufenthaltsrechten" nach sich zieht.

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Quelle:
SZ vom 13.04.2019
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