Migration - Düsseldorf:Pro Asyl: Rechtswidrig Abgeschobener wird nicht zurückgeholt

Bonn (dpa/lnw) - Pro Asyl wirft den deutschen Behörden vor, die rechtswidrige Abschiebung eines Iraners nach Italien nicht rückgängig zu machen. "Er ist ein Musterbeispiel für gelungene Integration, spricht perfekt Deutsch", sagte am Mittwoch sein Anwalt Jens Dieckmann aus Bonn. Der 32-Jährige sei sogar evangelischer Christ geworden und habe sich in einer Bonner Gemeinde engagiert.

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Bonn (dpa/lnw) - Pro Asyl wirft den deutschen Behörden vor, die rechtswidrige Abschiebung eines Iraners nach Italien nicht rückgängig zu machen. "Er ist ein Musterbeispiel für gelungene Integration, spricht perfekt Deutsch", sagte am Mittwoch sein Anwalt Jens Dieckmann aus Bonn. Der 32-Jährige sei sogar evangelischer Christ geworden und habe sich in einer Bonner Gemeinde engagiert.

Der Iraner hatte demnach 2017 in Deutschland Asyl beantragt, aber weil er über Italien in die EU eingereist war, wurde der Antrag unter Hinweis auf die Dublin-Verordnung abgewiesen. Die Frist, in der die Überstellung nach Italien rechtlich möglich war, endete demnach am 9. September 2018.

Drei Tage vorher hätten Polizisten den Iraner mitten in der Nacht in seiner Flüchtlingsunterkunft im Rhein-Sieg-Kreis abholen wollen, ihn aber nicht gefunden, obwohl er in seinem Zimmer geschlafen habe. Die Behörden hätten daraufhin die Überstellungsfrist auf 18 Monate ausgedehnt, und im Januar 2019 sei er schließlich nach Italien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe im April jedoch festgestellt, dass der Iraner in jener Nacht nicht "flüchtig" gewesen sei und die Frist folglich nicht hätte verlängert werden dürfen. Die Überstellung sei rechtswidrig.

Der Iraner sei aber bis heute in Italien, kritisieren Dieckmann und Pro Asyl. Nach einem Anfang August stattgegebenen Vollstreckungsantrag gegen Deutschland habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür die Begründung geliefert, Italien habe noch Sommerferien, und da sei eine Kontaktaufnahme schwierig.

Das Bundesinnenministerium wollte sich zu dem Fall auf Anfrage nicht äußern. Datenschutzrechtliche Bestimmungen erlaubten keine Weitergabe von Informationen ohne Zustimmung des Betroffenen.

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