Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht nach Kritik am Kurs der Bundesregierung gegen die in weiten Teilen rechtsextremistische Partei in die Offensive. „Die AfD bietet keine Lösungen, sie heizt Stimmungen an und will die Gesellschaft spalten“, sagte Dobrindt der Süddeutschen Zeitung. Dobrindt wirft der Partei vor, Sorgen in der Bevölkerung ohne Not zu schüren. „Sie versucht, Unsicherheit künstlich hochzuhalten“, sagte er weiter.
Dobrindt reagiert damit auf die Debatte um den Migrationskurs der schwarz-roten Koalition. Die wachsenden Umfragewerte der AfD hatten die Frage aufgeworfen, ob das Kalkül von Dobrindt und Kanzler Friedrich Merz aufgeht, durch einen härteren Asylkurs die Polarisierung in der deutschen Gesellschaft zu reduzieren und mit ihr auch die Umfragewerte der AfD. Zwar zeigen die jüngsten Asylzahlen, dass die Migration zurückgeht: So ist die Zahl der Erstanträge auf Asyl im August um 60 Prozent gesunken. Gleichzeitig aber steigen die Umfragewerte der AfD weiter. In Sachsen-Anhalt, wo in einem Jahr ein neuer Landtag gewählt wird, kommt sie derzeit auf 39 Prozent. Union und SPD schaffen es zusammen nur auf 34 Prozent. Auch im Bund schmolz der Vorsprung der Union in Umfragen zuletzt auf zwei Prozentpunkte.
Schon unter der Ampel waren die Zahlen gesunken
Dobrindt verteidigt den schwarz-roten Migrationskurs erneut und verweist auf die Statistik. „Fakt ist: Die Asylzahlen sinken deutlich, weil die Bundesregierung konsequent die Migrationswende vollzieht: durch Grenzkontrollen, durch schnellere Rückführungen und Vereinbarungen auf europäischer Ebene.“ Wer Verantwortung trage, liefere Lösungen. „Und genau das tun wir“, sagte er. „Das Vertrauen in die Demokratie“ gewinne man nur „durch sichtbare Ergebnisse und spürbare Verbesserungen im Alltag.“

Landesverband NRW:Intrigen und Machtkämpfe nach Art der AfD
Die Partei erwartet bei den Kommunalwahlen in NRW ein starkes Ergebnis, doch kurz davor streitet sie sich auf offener Bühne. Es geht auch darum, wie weit rechts der große Landesverband stehen will.
Beim Thema Migration geht allerdings nur ein Teil der rückläufigen Asylzahlen auf die Entscheidungen der schwarz-roten Koalition zurück. Auch die Ampel-Regierung hatte bereits Grenzkontrollen verschärft. Zudem tragen die von der EU ausgehandelten Abkommen mit Ländern wie Tunesien, die Migration über das Mittelmeer reduzieren sollen, laut Experten zu den gesunkenen Zahlen bei. Maßnahmen der Regierung, wie das zögerliche Genehmigen von Einreisen der bereits nach Pakistan gebrachten Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage, sind zudem hochumstritten. Gerichte verdonnerten die Bundesregierung in mehreren Fällen zu einer Änderung der Praxis.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen den Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung vorerst auf Eis. Das Innenministerium will trotz der noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in nächster Instanz bereits bald über die Folgen dieser Hochstufung mit den Ländern in einer Arbeitsgruppe beraten.
Umstritten ist, wie die Bundesregierung mit Forderungen nach einem Verbotsverfahren umgehen sollte. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge hatten die Chefs der anderen demokratischen Fraktionen am Donnerstag per E-Mail dazu eingeladen, gemeinsam die „Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens“ zu prüfen und gegebenenfalls „zeitnah“ auf den Weg zu bringen. Auch aus ostdeutschen Bundesländern kamen Forderungen nach einem härteren Umgang. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), Befürworter eines Verbotsverfahrens, sieht „spätestens jetzt“ den Zeitpunkt gekommen, „die Mittel gegen die AfD einzusetzen, die das Grundgesetz vorsieht, um unsere Demokratie vor autoritären und gegen die Menschenwürde gerichteten Bestrebungen zu schützen“.
Dobrindt, aber auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatten sich dagegen zuletzt immer wieder skeptisch zu einem solchen Verfahren geäußert. Dobrindt hält die Ergebnisse des Verfassungsschutz-Gutachtens bislang nicht für ausreichend, um tatsächlich ein solches Verfahren einzuleiten. Hubig hatte gewarnt, ein Antrag sei nur bei „überwiegender Erfolgswahrscheinlichkeit“ sinnvoll.

