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Migration:Das Schlupfloch in den deutschen Arbeitsmarkt

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Die Koalition streitet um Visa für Zuwanderer aus Westbalkanstaaten - angesichts wachsender Arbeitslosigkeit will die Union den Zustrom ungelernter Arbeitskräfte begrenzen.

Von Nina von Hardenberg, München

In der Koalition bahnt sich ein Streit um die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten an. Angesichts wachsender Arbeitslosigkeit will die Unionsfraktion den Zuzug begrenzen und im nächsten Jahr maximal 15 000 Arbeitsvisa erteilen. Deutschland erlebe einen "nie dagewesenen Anstieg der Arbeitslosigkeit von über 630 000 Menschen innerhalb eines Jahres auf fast drei Millionen Arbeitslose. Dazu kommt eine Rekordzahl von annähernd sieben Millionen in Kurzarbeit", sagte der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Matthias Middelberg. "Wir müssen uns darauf konzentrieren, diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen." Die SPD hingegen will den Arbeitsmarkt für Bewerber aus Westbalkanstaaten offenhalten, auch weil dies die Zahl der Asylbewerber aus der Region habe sinken lassen. "Das ist ein wichtiges Signal, dass sich diese Menschen auf den Weg der legalen Einwanderung machen können", sagt die innenpolitischen Sprecherin der SPD im Bundestag, Ute Vogt.

Die Ende des Jahres auslaufende Westbalkanregelung, um deren Zukunft derzeit in der Regierung gerungen wird, ist ein Schlupfloch in der sonst eher restriktiven deutschen Einwanderungspolitik. Während sich nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von außerhalb der EU nur Hochschulabsolventen oder Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung auf Jobs in Deutschland bewerben dürfen, kann aus den Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien derzeit jeder kommen, der die Arbeitsplatzzusage eines deutschen Unternehmens vorweisen kann. Das gilt auch für unqualifizierte Arbeiter.

Die Sonderregel war vor fast fünf Jahren eingeführt worden, weil die Union ein Teil der Westbalkanstaaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstufen wollte, um den Zustrom von Asylbewerbern aus diesen Ländern zu drosseln. Sichere Herkunftsstaaten sind im Sinne des Asylgesetzes Länder, von denen Deutschland annimmt, dass dort niemand aus politischen Gründen verfolgt wird. Asylanträge haben kaum Aussicht auf Erfolg. Die SPD hatte im Gegenzug durchgesetzt, dass für die Menschen aus diesen Ländern ein einfacher Weg der Arbeitsmigration geschaffen wurde.

Von 2015 bis 2019 stimmte die Bundesagentur 200 000-mal einem solchen Arbeitsvisum zu

Als Sondermodell für die Steuerung von Zuwanderung interessiert die Westbalkanregelung auch die Wissenschaft, zumal sie stark nachgefragt wird. Von November 2015 bis Juni 2019 gab die Bundesagentur für Arbeit mehr als 200 000 Mal die Zustimmung für ein solches Arbeitsvisum. Auf der Liste der Drittstaatenländer, die im ersten Halbjahr 2019 am häufigsten Arbeitsvisa erhielten, stehen Bosnien-Herzegowina und Kosovo hinter Indien an zweiter und dritter Stelle. Das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beurteilt die Arbeitsmarktintegration dieser Menschen in einer Studie als erfolgreich, was sich an stabilen Arbeitsverhältnissen und einer geringen Arbeitslosigkeit zeige. Sie sieht die Sonderregel sogar als Beleg dafür, dass man beim Zustrom in den deutschen Arbeitsmarkt die Auswahlkriterien den Arbeitgebern überlassen könnte. Allerdings lag der Untersuchungszeitraum der Studie vor Corona, die Auswirkung der Rezession sind noch nicht berücksichtigt. "Durch die Wirtschaftskrise haben und werden noch einige Arbeiter ihren Job verlieren", bestätigte Markus Winter, Geschäftsführer des Industriezulieferers ID-S, der viele ungelernte Arbeitskräfte, darunter auch Flüchtlinge beschäftig und die Unternehmerinitiative "Bleiberecht durch Arbeit" mitbegründet hat. Langfristig brauche die Industrie aber die Einwanderung nicht nur von Facharbeitern, sondern auch von angelernten Helfern.

Federführend arbeitet nun das SPD-geführte Arbeitsministerium an einer Folgeregelung. Es hält eine Steuerung der Zuwanderung" auch ohne die von der Union geforderte Deckelung für möglich, "weil die Bundesanstalt für Arbeit einer Beschäftigung nur zustimme, "wenn es keine bevorrechtigten inländischen oder aus der EU stammenden Arbeitsuchenden gibt", teilte es mit. Es muss diese Position aber in der Regierung abstimmen. Im September will das Kabinett sich mit der Frage befassen.

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SZ vom 13.07.2020
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