Süddeutsche Zeitung

Migration - Darmstadt:Über 1000 Briten wollen Deutsche werden

Kassel/Gießen/Darmstadt (dpa/lhe) - Angesichts eines möglichen No-Deal-Brexits ist die Zahl der Einbürgerungsanträge durch britische Staatsbürger in Hessen deutlich gestiegen. Mehr als 1000 Briten haben im laufenden Jahr bereits einen solchen Antrag gestellt. Das geht aus Zahlen der drei Regierungspräsidien (RP) in Kassel, Gießen und Darmstadt hervor. "Ein Zusammenhang mit dem Brexit ist zu vermuten", sagte Christoph Süß, Sprecher des RP Südhessen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im gesamten vergangenen Jahr hatten 748 Briten Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt.

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Kassel/Gießen/Darmstadt (dpa/lhe) - Angesichts eines möglichen No-Deal-Brexits ist die Zahl der Einbürgerungsanträge durch britische Staatsbürger in Hessen deutlich gestiegen. Mehr als 1000 Briten haben im laufenden Jahr bereits einen solchen Antrag gestellt. Das geht aus Zahlen der drei Regierungspräsidien (RP) in Kassel, Gießen und Darmstadt hervor. "Ein Zusammenhang mit dem Brexit ist zu vermuten", sagte Christoph Süß, Sprecher des RP Südhessen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im gesamten vergangenen Jahr hatten 748 Briten Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt.

Viele Briten in Hessen leben im Finanzzentrum Frankfurt. Entsprechend gibt es im Regierungsbezirk Südhessen die größte Steigerung. "Die Anträge von Briten sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum um circa 57 Prozent gestiegen", erklärte Süß. 910 sind es bisher. Mittlerweile ist jeder zehnte Antragsteller dort Brite. In Gießen gingen 86 Anträge von Briten ein, in Kassel 80.

Anträge auf Einbürgerung werden bei der Stadt oder Gemeinde gestellt, in der man wohnt. Die Kommune leitet diese an die Regierungspräsidien weiter. Laut Behörden ist es grundsätzlich nur während der EU-Zugehörigkeit Großbritanniens möglich, gleichzeitig die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit zu haben. Im Falle eines No-Deal-Brexits - also ohne Abkommen - könnten Bewerber die britische Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn der Einbürgerungsantrag vor dem Austritt aus der EU gestellt werde.

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