Migration:Arbeitsvisa für Südosteuropäer

Die Ausnahmegenehmigung für Arbeitsmigranten aus den Westbalkan-Staaten soll verlängert werden. Nach einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die sogenannten Westbalkanregelung bis 2023 in Kraft bleiben. Damit soll es Bürgern aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo weiter ermöglicht werden, unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzureisen. Pro Jahr soll das für bis zu 25 000 Menschen gelten. Das Ministerium leitete nun die Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung ein. Menschen aus diesen Ländern können seit Januar 2016 ein Arbeitsvisum für Deutschland erhalten - auch ohne Deutschkenntnisse und berufliche Qualifikation. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag vorweisen kann und dass die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

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