Mietrecht:Mehr Genauigkeit

Gerichte müssen sorgfältiger Eigenbedarfsklagen prüfen.

Von Joachim Käppner

Manche Menschen haben kein Talent zum Hauswirt, andere nicht zum Mieter." So treffend fasste der Schriftsteller Johannes Scherr bereits im 19. Jahrhundert zusammen, was zu unnützem Streit zwischen Mietern und Vermietern führt. Angesichts bis ins Groteske steigender Mieten in vielen Städten ist dieser Streit wieder voll entbrannt. Die Positionen klingen oft, als lebten die Kontrahenten in völlig anderen Welten: Opfer nimmersatter Renditehaie hier, Opfer sozialistischer Wohnraumbewirtschaftung da.

Der Bundesgerichtshof hat beide Seiten nun zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht, zumindest in der heiklen Frage des Eigenbedarfs: Was geschieht, wenn der Vermieter das Wohneigentum selbst nutzen möchte? Der Bundesgerichtshof entschied: Nur der konkrete Fall zählt. Viele Besitzer missbrauchten das Instrument, um Altmieter loszuwerden, die meist weniger zahlen. Manche Mieter, mögen sie auch die schwächere Seite sein, klagten wegen angeblicher Unzumutbarkeit auch gegen legitimen Eigenbedarf; die Gerichte entschieden nach gröbsten Kategorien.

Damit ist von nun an Schluss. Jeder Fall muss künftig mit Sorgfalt beurteilt werden. Das ist mühsam, keine Frage. Aber eigentlich sollte Gerechtigkeit im Einzelfall für den Rechtsstaat selbstverständlich sein.

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