WohnungsmarktDie Mietpreisbremse wird verlängert

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Die neue Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihren ersten Gesetzentwurf vorgelegt.
Die neue Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihren ersten Gesetzentwurf vorgelegt. (Foto: Carsten Koall/Carsten Koall/dpa)

Der Schutz für Millionen Bürger würde am Jahresende auslaufen, jetzt soll er bis 2029 gelten. Mehr unternimmt die Regierung gegen die hohen Wohnkosten aber nicht – zumindest vorerst.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es soll lediglich ein erster Schritt sein, aber für viele Mieterinnen und Mieter ist es ein sehr wichtiger. Und es ist ein erstaunlich schneller Schritt. Nur drei Wochen nach ihrem Start hat die neue Bundesregierung ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Preisbremse soll nun bis Ende 2029 gelten, ohne Neuregelung würde sie Ende 2025 auslaufen. Die große Koalition setzt damit ein Versprechen um, das bereits die Ampelkoalition gegeben, dann aber nicht eingelöst hatte.

Der Gesetzentwurf sei ihr erster, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch. Es sei ihr wichtig gewesen, dass er schnell komme, „weil wir auch schnell Schutz für Mieterinnen und Mieter brauchen“. Wohnen dürfe „kein Luxusgut werden“. Deshalb sei es für sie „auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass wir uns darum kümmern, dass Mieten nicht überdurchschnittlich ansteigen“.

Der Mieterbund ist unzufrieden

Doch der Gesetzentwurf wurde umgehend heftig kritisiert. Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland, Dirk Wohltorf, sagte, derartige Regulierungen würden Bauherren und Kapitalanleger abschrecken – dabei seien es genau diese Gruppen, die den nötigen Wohnungsneubau wieder in Gang bringen könnten. „Wenn die erste Maßnahme der neuen Bundesregierung die Verlängerung der Mietpreisbremse ist, werden die Bagger stehen bleiben anstatt zu rollen“, sagte Wohltorf.

Der Deutsche Mieterbund hält die Neuregelung dagegen für nicht weitreichend genug. Es sei „bedauerlich und unverständlich“, dass die Bundesregierung nicht auch gleich die Ausnahmen von der Mietpreisbremse streiche, sagte Lukas Siebenkotten, der Präsident des Mieterbundes. Der Gesetzgeber müsse endlich auch dafür sorgen, dass rein profitorientierten Vermietern entgegengetreten werde, „die durch Kurzzeitvermietung und Möblierung die Mietpreisbremse umgehen und so Rekordgewinne auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter erzielen“.

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Es gibt allerdings mehrere Einschränkungen. Die Preisbremse gilt nur in Gebieten, die die jeweilige Landesregierung als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen hat. Sie gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurden. Auch umfassend sanierte Wohnungen, die erstmals wieder vermietet werden, sind ausgenommen. Außerdem kann die Preisbremse dadurch umgangen werden, dass Wohnungen möbliert oder nur kurz vermietet werden.

Justizministerin Hubig spricht von einem ersten Schritt

Justizministerin Hubig plädiert deshalb für weitere Verschärfungen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei eben nur ein erster Schritt, sagte Hubig. Im Koalitionsvertrag seien weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant: „Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen, auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen.“ Außerdem wolle man den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen verbessern. Denn es dürfe nicht sein, so Hubig, „dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können“.

Innerhalb der Europäischen Union ist Deutschland das Land mit dem höchsten Anteil an Mietern, er liegt bei 53 Prozent. Außerdem sind in vielen Großstädten die Mieten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Das Mietrecht hat hierzulande deshalb eine besonders hohe Bedeutung.

In dem Gesetzentwurf heißt es jetzt, der Anstieg der Mietpreise in Deutschland beruhe zwar maßgeblich auf einem zu geringen Angebot an Wohnraum. Der Mangel auf angespannten Mietmärkten lasse sich daher dauerhaft nur bekämpfen, indem zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde. Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots, etwa die Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder die Unterstützung privaten Wohnungsbaus, würden jedoch nicht kurzfristig wirken. Daher sei die Verlängerung der Mietpreisbremse ein notwendiger Beitrag zur Abmilderung des Anstiegs der Mietpreise.

In der CDU gibt es erhebliche Vorbehalte gegen weitere Regulierungen des Mietmarkts. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt eine Zwischenlösung, bis die Wohnungsmärkte sich wieder beruhigt haben“, sagt Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Sie könne und dürfe daher nicht beliebig oft verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht habe „insoweit klare und enge Grenzen gesetzt“. Mit der nochmaligen Verlängerung der Preisbremse „testen wir diese aus, weiter dürfen wir nicht gehen“. Luczak lehnt deshalb auch eine Verschiebung des bisher geltenden Stichtags für Neubauten von Oktober 2014, wie sie zum Beispiel der Mieterbund fordert, vehement ab. Die nächsten möglichen Verschärfungen des Mietrechts dürften in der großen Koalition deshalb noch zu größeren Debatten führen.

Die Grünen sind bereits jetzt außerordentlich unzufrieden mit dem Verhalten der neuen Regierung. Was das Kabinett vorgelegt habe, greife „zu kurz, ist zu wenig und bleibt lückenhaft“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Verlinden. 26 Millionen Mieter in angespannten Wohnungsmärkten bräuchten echten Schutz, den bekämen sie aber nur „mit einer unbefristeten Mietpreisbremse und Begrenzung der Mieterhöhung bestehender Mietverträge“. Mit dem „Schmalspur-Gesetz der Koalition“ werde einmal mehr klar, dass sich die SPD gegen die Union und die Interessen der Immobilienlobby nicht durchsetzen könne. Die Grünen hatten bereits Mitte Mai einen eigenen, viel weitergehenden Gesetzentwurf präsentiert.

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