ImmobilienKoalitionäre ringen um Mieterschutz

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Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei einem Baustellenrundgang.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei einem Baustellenrundgang. Paul Zinken/dpa

Die FDP-Fraktion lehnt einen Gesetzentwurf von Bauministerin Geywitz zum kommunalen Vorkaufsrecht ab.

Von Roland Preuß, Berlin

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In der Ampelkoalition zeichnet sich ein Streit über den Schutz von Mietern ab. Die FDP-Fraktion lehnt den am Freitag vorgelegten Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zum kommunalen Vorkaufsrecht ab. Daniel Föst, der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung: "Wesentliche Fragen sind noch offen." Die FDP halte eine Verschärfung des Vorkaufsrechts "nach wie vor nicht für geboten". Der Staatseingriff dürfe nicht der Regelfall sein, sondern müsse gut begründet werden. Man müsse genau prüfen, ob ein solches Instrument Sinn mache und auch wirklich helfe, den Wohnungsmarkt zu entspannen, sagte Föst. "Ich bin da nach wie vor skeptisch."

Der Referentenentwurf von Geywitz sieht vor, den Städten und Gemeinden wieder ein umfassendes Vorkaufsrecht in sogenannten Milieuschutzgebieten zu geben, also in Vierteln, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November eine entsprechende Regelung gekippt. Dieses Vorkaufsrecht soll nur dann abgewehrt werden können, wenn sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung zu bestimmten Regeln des Mieterschutzes verpflichtet. Konkret kann einem Käufer zum Beispiel die Pflicht auferlegt werden, in dieser Zeit keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen. Die Abwendungsvereinbarung soll höchstens 20 Jahre gelten. In der früheren Rechtspraxis gab es diese Befristung nicht.

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Bernhard Daldrup, der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, sagte der SZ, man sei sich in den Koalitionsverhandlungen einig gewesen, dass man den früheren Zustand wiederherstellen wolle. Das Gerichtsurteil war mitten in den Verhandlungen gefallen, eine Begründung des Urteils lag damals noch nicht vor. Im Koalitionsvertrag ist lediglich niedergelegt, man wolle prüfen, ob sich aus dem Urteil gesetzlicher Handlungsbedarf ergebe. "Ich setze darauf, dass der Geist der Verhandlungen eingehalten wird und zwar auch von der FDP", sagte Daldrup. Die FDP müsse ansonsten darlegen, wie der nötige Milieuschutz gewährleistet werden könne.

Christina-Johanne Schröder, die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, sagte, Bundesrat, kommunale Spitzenverbände und Bürgerinitiativen forderten im Gleichklang, die Rechtssicherheit beim Vorkaufsrecht wiederherzustellen. Die drei Koalitionspartner hätten einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geschlossen. "Das bedeutet für uns alle auch Gesetze mitzutragen, die nicht auf der eigenen Agenda stehen", sagte Schröder. Sie könne nur an die Kolleginnen und Kollegen der FDP appellieren, "ihre Blockadehaltung zu beenden und wieder gemeinsam zu gestalten".

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bisherige Praxis vieler Kommunen, Mietshäuser zu kaufen, wenn eine Verdrängung der Bewohner durch private Investoren drohte, gekippt. Dieses Vorkaufsrecht können Kommunen seither nur noch ausüben, wenn ein Gebäude weitgehend leer steht oder verfällt, aber nicht mehr, wenn eine Stadt starke Mietsteigerungen erwartet.

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