Das Berliner Landgericht hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig, wie Berliner Medien melden. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Gericht zur Begründung mit, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und der Berliner Tagesspiegel schreiben. Die 67. Zivilkammer habe beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.
In der Urteilsbegründung vom Donnerstag heißt es demnach: Das Landgericht sei überzeugt, dass Artikel 1, Paragraf 3 Mieten-Wohn-Gesetz in der Fassung vom 11. Februar 2020 mit verschiedenen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs "unvereinbar und deshalb formell verfassungswidrig und nichtig" sei. "Dem Land Berlin fehlt insoweit jede Gesetzgebungskompetenz."

Berlin:Abgeordnetenhaus beschließt Mietendeckel
Der monatelange Streit um das Gesetz ist beendet. Opposition und Wirtschaftsverbände befürchten eine abschreckende Wirkung auf Investoren.
Das Berliner Gericht forderte das Bundesverfassungsgericht auf, über die Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden. Bis dahin bleiben die seit dem 23. Februar geltenden Regeln zum Mietendeckel vorerst aber wohl in Kraft.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Mietendeckel ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte nämlich am Donnerstag einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel ab. Die Karlsruher Richter wiesen einen Antrag mehrerer Vermieter auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften ab. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. (1 BvQ 15/20 u.a.)
Die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom Dienstag. "Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde." Die Richter betonten jedoch, dass damit die Grundsatzfrage, ob der Mietendeckel mit der Verfassung vereinbar sei oder nicht, noch nicht geklärt sei.