Süddeutsche Zeitung

Berlin:Abgeordnetenhaus beschließt Mietendeckel

  • Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat das Mietendeckel-Gesetz beschlossen. Damit sollen die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden.
  • Das Gesetz ist umstritten. Opposition und Wirtschaftsverbände befürchten eine abschreckende Wirkung auf Investoren.
  • Der rot-rot-grüne Senat reagiert mit dem Gesetz auf die zunehmend schwierige Lage des Wohnungsmarkts in der Hauptstadt.

Die Berliner Abgeordneten haben den "Mietendeckel" für die Hauptstadt verabschiedet - damit hat das umstrittene Gesetz die vorerst letzte Hürde genommen. In Kraft tritt es, wenn der Gesetzestext veröffentlicht ist.

Damit geht ein monatelanger Streit zuende - erst einmal. Die Opposition in Berlin, aber auch Wirtschaftsverbände hatten den Plan der rot-rot-grünen Regierung heftig kritisiert. Sie befürchten, dass der Mietendeckel eine abschreckende Wirkung auf Investoren haben wird, was den Wohnungsmangel in der Stadt noch verschärfen könnte.

Während der Aktuellen Stunde vor der Abstimmung hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger noch einmal betont, die Maßnahme deckele nicht die Mieten, sondern den Wohnungsbau. Dregger kündigte an, seine Fraktion werden mit einer Normenkontrollklage direkt vor das Verfassungsgericht ziehen, damit sich Mieter und Vermieter nicht durch alle Instanzen klagen müssten. Das Gesetz lässt sich erst nach der Veröffentlichung gerichtlich prüfen.

Der Linken-Abgeordnete Harald Wolf hielt dagegen, dass der Mietenmarkt in Berlin aus den Fugen geraten sei. "Wohnen ist ein Grundbedürfnis", so Wolf, "wenn der Markt es nicht befriedigt, dann muss die Politik eingreifen". Dass viele Vermieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, bezeichnet er als "Horrorszenarien". Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärte, das Gesetz bremse die galoppierenden Mietpreise. "Diese Pause ist bitter nötig", so Spranger.

Gesetz soll für fünf Jahre gelten

Der Berliner Senat will mit dem Mietendeckel-Gesetz den weiteren Anstieg der Mieten stoppen. Der war in den vergangenen Jahren in der wachsenden Hauptstadt stärker als anderswo zu beobachten und machte Wohnen dort deutlich teurer. Das Gesetz gilt nach Inkrafttreten für fünf Jahre. Der Senat hofft, dass der Mietendeckel dann nicht mehr gebraucht wird, weil sich der Wohnungsmarkt unter anderem durch entsprechende Neubauten entspannt haben wird.

Der Mietendeckel gilt nicht für alle Wohnungen. Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, aber auch Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen in Wohnheimen sind ausgenommen.

Für die anderen Gebäude werden die Mieten auf ihrem aktuellen Stand eingefroren. Für Mieter, die in bestehenden Mietverhältnissen nach dem Stichtag 18. Juni 2019 eine Mieterhöhung erhalten haben, wird die Miete auf dem Stand des Stichtags eingefroren. Nach Inkrafttreten des Gesetzes muss sich der Vermieter an die neuen Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

Wie hoch die Mieten sein dürfen, ist in der Mietentabelle festgelegt, die auf dem Mietenspiegel 2013 basiert. Danach ist die Obergrenze für die Kaltmiete beispielsweise von Wohnungen, die keine Sammelheizung und kein Bad haben und zwischen 1919 und 1949 bezugsfertig wurden, 4,59 Euro pro Quadratmeter. Dagegen sind bei Wohnungen mit Sammelheizung und Bad, die zwischen 2003 und 2013 bezugsfertig wurden, 9,80 Euro erlaubt.

Für besonders günstige Wohnungen gelten Ausnahmen, etwa wenn der Vermieter bisher weniger als 5,02 Euro pro Quadratmeter verlangt hat. Dann kann die Miete im Fall einer Wiedervermietung um bis zu einen 1 Euro pro Quadratmeter erhöht werden.

Überhöhte Mieten verboten

Überhöhte Mieten verbietet das Gesetz, allerdings gilt das erst neun Monate nach der Verkündung. Eine Miete ist überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der entsprechenden Mietobergrenze in der Mietentabelle liegt. Beträgt die Mietobergrenze also 5,95 Euro pro Quadratmeter, darf sie 7,14 Euro nicht übersteigen. Bei Wohnungen in einfacher Wohnlage werden bei der Berechnung der Mietobergrenze 0,28 Euro abgezogen, bei solchen in guter Wohnlage 0,74 Euro addiert.

Die Ausstattung der Wohnung spielt eine Rolle. So erhöht sich bei Wohnungen, die laut Definition eine moderne Ausstattung haben, die Mietobergrenze um 1 Euro pro Quadratmeter. Dafür muss die Wohnung über mindestens drei Merkmale verfügen wie eine Einbauküche, einen Aufzug, eine hochwertige Sanitärausstattung oder hochwertigen Bodenbelag in der Mehrzahl der Zimmer.

Ein Vermieter, der eine höhere als die zulässige Miete verlangt, verhält sich rechtswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro belangt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen überwacht das Verbot und geht gegebenenfalls gegen solche Vermieter vor. Mieter können sich an die Senatsverwaltung wenden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Weg zu gehen und den Vermieter selbst zu verklagen.

Es ist umstritten, ob der Mietendeckel rechtssicher ist. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bezeichnete das Gesetz als "juristisches Neuland". Eine Reihe von Gutachten kommt zu unterschiedlichen Einschätzungen. Ein Hauptkritikpunkt lautet: Das Land Berlin habe nicht die Kompetenz zu einer solchen Gesetzgebung. Kritisiert wurde auch, das nachträgliche Absenken der Mieten sei ein Verfassungsverstoß.

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