Mieten:Wohnen ist Menschenrecht

Vom Fluch der Privatisierung.

Von Heribert Prantl

Immer mehr Menschen mit wenig Einkommen konkurrieren um immer weniger bezahlbare Wohnungen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein soziales Fiasko abgewendet: Viele Kommunen hatten, von Geldnot und neoliberalem Zeitgeist getrieben, in den Nullerjahren Hunderttausende Wohnungen an private Investoren verkauft. Privatisierung war das gefährlich falsche Zauberwort. Die Investoren wollten und wollen mehr Geld sehen - und daher die Altmieter loswerden.

Die Justiz hat den Privatisierungswahnsinn nicht abwenden können. Sie konnte aber jetzt die bittersten Folgen verhindern. Sie konnte verhindern, dass Investoren auf dem Rücken von Altmietern (etwa von früheren Bergleuten, die ein lebenslanges Wohnrecht hatten) ihren Reibach machen. Die Richter urteilten: Die Schutzklauseln für die Mieter, Sozialcharta genannt, die Kommunen in die Verkaufsverträge geschrieben haben, gelten; die Mieter können sich unmittelbar auf diese Klauseln berufen und Kündigungen damit abwehren. Gut so. Alles andere wäre ein Verbrechen am Sozialstaat gewesen.

In den vergangenen dreißig Jahren hat sich der Bestand an Sozialwohnungen von gut vier Millionen auf weniger als 1,5 Millionen verringert. Geblieben sind die Menschen, die solche Wohnungen brauchen. Um sie sollten sich nicht nur die Gerichte kümmern.

© SZ vom 15.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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