Stuttgart„Querdenken“-Chef Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen

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Michael Ballweg sagt, er habe mit „Querdenken“ 80 000 Euro Verlust gemacht.
Michael Ballweg sagt, er habe mit „Querdenken“ 80 000 Euro Verlust gemacht. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, während der Corona-Pandemie Spenden für seine Initiative eingeworben, aber für private Zwecke verwendet zu haben. Das Landgericht Stuttgart verurteilt ihn jedoch nur wegen Steuerhinterziehung.

Der Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig und verwarnte ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenem Bekunden rasch prüfen, ob sie das Urteil anfechten wird.

Sie hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro gefordert. Durch öffentliche Aufrufe soll er mehr als eine Million Euro von Tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, aber Spender über die Verwendung getäuscht haben. Die Ankläger warfen ihm vor, 575 929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843 111,68 Euro.

Ballweg stellte sich als politisch Verfolgter mit einer unbequemen Meinung dar

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen. Ballweg selbst betonte, er habe mit „Querdenken“ 80 000 Euro Verlust gemacht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und Haftentschädigung für den 50 Jahre alten Unternehmer. „Ich freue mich jetzt, dass alle meine Unschuld bestätigt wurde“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Märchen der Staatsanwaltschaft seien zusammengefallen wie ein Soufflé. Dennoch wolle er mit seinen Anwälten Rechtsmittel prüfen.

Ballweg saß wegen der Ermittlungen von Juni 2022 an mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Behörden gingen von Fluchtgefahr aus. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde Ballweg entlassen.

Die „Querdenken“-Bewegung entstand 2020 in Stuttgart aus Protest gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie verbreitete sich im ganzen Bundesgebiet – Impfgegner nahmen an den Demonstrationen ebenso teil wie Esoteriker, Verschwörungsideologen und Rechtsextreme. Der Verfassungsschutz nahm die Szene unter anderem wegen verfassungsfeindlicher Ansichten in den Blick.

In die Aufarbeitung der Steuer- und Betrugsvorwürfe mischte sich vor Gericht auch der politische Hintergrund. Es ging in dem Verfahren immer wieder auch um die schwierigen Jahre der Corona-Pandemie und die Frage, wie weit der Staat in Krisenzeiten in Bürgerrechte eingreifen darf. Ballweg stellte sich als politisch Verfolgter mit einer unbequemen Meinung dar, als Opfer der Justiz. Die Staatsanwaltschaft warf seinen Verteidigern vor, Verschwörungserzählungen zu verbreiten und Zweifel an der Legitimität des Verfahrens zu säen.

Vor dem Urteil ließ das Gericht seit Monaten durchblicken, dass es die Sache ganz anders einschätzt als die Staatsanwaltschaft. Bereits im Frühjahr hatte das Landgericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter hatten argumentiert, dass man Ballweg schlicht keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte allerdings überraschenderweise ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, hatten die Ankläger damals angeführt – und sogar die Feststellung der Befangenheit der Berufsrichter beantragt. Ohne Erfolg.

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