Messer-Attacke in PsychiatrieGeneralstaatsanwaltschaft übernimmt Verfahren um 13-Jährige

In der Klinik soll die 13-Jährige eine Betreuerin attackiert haben. (Archivbild)
In der Klinik soll die 13-Jährige eine Betreuerin attackiert haben. (Archivbild) Christian Müller/dpa

Eine 13-Jährige soll eine Betreuerin in der Psychiatrie schwer verletzt haben. Jetzt liegt der Fall bei der Generalstaatsanwaltschaft. Unterdessen wird auch bei der Klinik ermittelt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Düsseldorf (dpa) - Nach der Messer-Attacke gegen eine Betreuerin in einer Psychiatrie durch mutmaßlich eine 13-Jährige hat die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf das Verfahren übernommen. Das bestätigte ein Behördensprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das „Westfalen-Blatt“ berichtet. Unterdessen wird auch bei der Klinik selbst laut Staatsanwaltschaft Paderborn gegen drei Personen ermittelt. 

Die 13-Jährige wurde vom Verfassungsschutz im Frühjahr als sogenannte Gefährderin eingestuft. Daher hat die für Terrorismus zuständige Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren übernommen. Allerdings wird man das Verfahren laut dem Sprecher vermutlich einstellen – weil das Mädchen zur Tatzeit noch nicht strafmündig war.

Mädchen soll sich online radikalisiert haben

Die 13-Jährige soll sich laut einem Bericht des Familienministeriums an den Landtag seit Anfang dieses Jahres schnell online radikalisiert haben. Nach früheren Angaben hatte sie mehrfach mit islamistisch motivieren Attacken gedroht. 

Bei einem Fluchtversuch aus einer betreuten Wohnung hatte das Mädchen unter anderem einen Polizisten verletzt und war in die Kinder- und Jugend-Psychiatrie gekommen. Dort soll die 13-Jährige einer Betreuerin in der Küche ein Messer in den Rücken gerammt haben. Das Opfer wurde schwer verletzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Paderborn wird bei der Klinik gegen drei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Dabei geht es um die Frage, ob das Mädchen überhaupt an ein Messer in der Küche hätte gelangen dürfen.

© dpa-infocom, dpa:250905-930-166/2

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