Bundeskanzler Friedrich Merz ist zwar Jurist, kommt aber, anders als etwa die frühere Außenministerin Annalena Baerbock für sich reklamiert hat, nicht vom Völkerrecht her. Dennoch dürfte Merz, der 1985 in Saarbrücken sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt hat, nicht wirklich überraschen, dass Völkerrechtler seiner Einschätzung, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes in Venezuela sei „komplex“, bisher nicht recht folgen mochten. Die Entführung des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro aus einer Residenz in Caracas durch ein US-Kommando fällt nach recht einhelliger Expertenmeinung eher nicht in die Kategorie besonders kniffliger Sachverhalte. Knifflig ist vielmehr die Lage des Kanzlers.
DiplomatieFriedrich Merz in der Trump-Falle
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Der Kanzler steckt im Dilemma. Mit Kritik am Venezuela-Einsatz könnte er seinen Draht zum US-Präsidenten gefährden. Doch zu offenkundige Leisetreterei lässt ihn schwach aussehen.
Von Daniel Brössler, Berlin

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