AfD-Klage in Karlsruhe:War Merkels Rüge rechtswidrig?

Besuch der Kanzlerin Angela Merkel in Südafrika

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich im Februar 2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wer darf eine Kooperation mit der AfD in Thüringen verurteilen - nur die Parteipolitikerin Merkel oder auch die Kanzlerin Merkel? Mit dieser Streitfrage beschäftigt die AfD nun das Bundesverfassungsgericht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Eines jedenfalls gilt als gesichert: Die Person, die sich am 6. Februar 2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika zur desaströsen Ministerpräsidentenwahl in Thüringen äußerte, war Angela Merkel. Die Wahl hatte dem FDP-Mann Thomas Kemmerich kurzzeitig eine vergiftete Mehrheit verschafft, denn sie war nur durch den Tabubruch eines Zusammenwirkens demokratischer Parteien mit der AfD zu erklären. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie", kommentierte Angela Merkel bei einer Pressekonferenz.

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