Menschenrechte:Warum Deutschland eine Anti-Folter-Stelle braucht

Video-Dolmetscher für Kommunikation mit Straftätern

Gibt es Folter in deutschen Gefängnissen? In Haftanstalten wird die Würde der Insassen manchmal unwissentlich verletzt.

(Foto: dpa)

Gefesselte Senioren, Videokameras auf Toiletten, Häftlinge, die sich nackt ausziehen müssen: Die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" hat viel zu tun.

Von Bernd Kastner, Wiesbaden

Es ist ein paar Jahre her, da bat Rainer Dopp in einem Gefängnis um Einlass. Der Pförtner griff zum Telefon und meldete mit süffisantem Unterton nach oben: "Die Folter-Kommission ist da." Dopp gehört zu einer Einrichtung, die einzigartig ist in Deutschland und hin und wieder mit Stirnrunzeln oder Spott begrüßt wird, sie heißt "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter". Folter? In Deutschland?

Rainer Dopp, 68, zuletzt Justizstaatssekretär in Mecklenburg-Vorpommern, arbeitet ehrenamtlich für diese "Stelle". Er sitzt jetzt am Konferenztisch in einer alten Wiesbadener Villa, der Jahresbericht für 2016 liegt auf dem Tisch. Darin ist gleich im Vorwort von verletzter Menschenwürde die Rede. Ja, in deutschen Haftanstalten.

Will er sein Tun erklären, muss Dopp anfangen bei der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1984. Im Zusatzprotokoll von 2002 verpflichtet sich die Bundesrepublik, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit es erst gar nicht zu Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung kommen kann.

Anfangs dachte man, die Behörde habe nur eine symbolische Bedeutung

2009 wird die "Nationale Stelle" eingerichtet. Sie besteht heute aus sieben hauptamtlichen Mitarbeitern und zehn Ehrenamtlern, die aufgeteilt sind auf eine "Bundesstelle" und eine "Länderkommission"; sie schauen dem Bund und den Bundesländern auf die Finger. Dopp ist der Vorsitzende der Länderkommission.

Zu Beginn erzählt er, hätten viele Juristen, Politiker und selbst er gedacht: Okay, bei der Folterprävention sollte Deutschland mitmachen, um Problem-Staaten Vorbild zu sein. Die "Nationale Stelle" startete gefühlt als dekoratives Element eines Rechtsstaats.

"Das war falsch gedacht", sagt Dopp heute.

Verletzte Menschenwürde? Wenn sich Häftlinge nackt ausziehen müssen zum Beispiel

Ihm und seinen Kollegen gehe es nicht um die Folter an sich, insofern ist der Name missverständlich: "Wir laufen nicht los und gucken, ob wir jemanden beim Foltern erwischen", sagt Dopp.

"Es geht um die menschenwürdige Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug." Und darauf zu achten, ist auch in Deutschland mehr als Rechtsstaats-Deko.

Da ist zum Beispiel die Privat- und Intimsphäre, die in Haft immer wieder missachtet wird. Wenn etwa eine Einzelzelle doppelt belegt und die Toilette nicht abgetrennt ist, nennt das Bundesverfassungsgericht dies eine Verletzung der Menschenwürde.

Und wenn in einer videoüberwachten Zelle auch noch die Toilette auf dem Monitor zu sehen ist, und das im Frauengefängnis, wo Männer auf den Bildschirm schauen, monieren das Dopp und seine Kollegen als Grenzverletzung, beobachtet etwa in Frauengefängnissen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

"Hinter jeder Empfehlung steckt ein Missstand"

Ihre Aufgabe ist, all die Einrichtungen zu kontrollieren, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird. Das sind auch Polizeiwachen, psychiatrische Kliniken - sowie Altenheime, wo Senioren fixiert werden.

13 000 Einrichtungen sind zu kontrollieren, etwa 70 Häuser haben sie vergangenes Jahr besucht. Oft geben sie "Empfehlungen" - hinter jeder Empfehlung steckt ein Missstand.

Dopp setzt darauf, dass nicht nur das Haus reagiert, das sie kritisieren, sondern auch alle anderen ihre Gewohnheiten verändern. Da ist zum Beispiel das Komplett-Entkleiden eines Häftlings, um ihn nach einem Freigang zu durchsuchen. Gedankenlose Routine, weit verbreitet.

Man kann diesen "schwerwiegenden Eingriff" ins Persönlichkeitsrecht abmildern, indem der Häftling erst die Oberbekleidung ablegt und diese wieder anzieht, ehe er seine Hose auszieht. Kleine Maßnahme, große Erleichterung.

Kein Amt, keine Behörde, keine Hierarchien - aber einflussreich

Einzigartig ist die Anti-Folter-Stelle auch wegen ihrer formalen Stellung. Sie ist kein Amt, keine Behörde. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden zwar von den Justizministerien ernannt, Bund und Länder finanzieren die Kosten, sie arbeiten aber völlig unabhängig, sind in keine Hierarchie eingegliedert, keiner erteilt ihnen Weisungen.

"Eigentlich sind wir nichts." Rainer Dopp kokettiert, wohl wissend, dass der Einfluss dieses seltsamen Nichts stetig wächst.

Sie haben in all den 13 000 Einrichtungen ein Zutrittsrecht, dürfen in interne Unterlagen schauen, in Dokumentationen von Fixierungen etwa. Was war es für ein Aufschrei in der Altenheim-Branche, als sie vor fünf Jahren Besuche in den knapp 11 000 Senioreneinrichtungen ankündigten: Unterstellen die uns, dass wir die Alten foltern?

Es brauchte einige Gespräche, um die Heime zu überzeugen, dass die "Stelle" auf Dinge schaut, die im Alltag gerne durchrutschen, ohne böse Absicht. Das Hochziehen von Bettgittern etwa, ohne dass es wirklich nötig wäre.

Oder wenn ein bettlägeriger Bewohner nur noch die Wand anschauen kann. Dann wäre sehr zu empfehlen, an dieser Wand ein paar Bilder anzubringen. Reizarmut kann die Lebensqualität stark verringern.

Wie es ist, Besuch von Menschenrechtlern zu bekommen, weiß auch Ralph-Günther Adam. Er war bis 2013 Chef der JVA Berlin-Tegel, einem der größten Gefängnisse Deutschlands. "Damals habe ich vieles anders gesehen", sagt er jetzt, da er der Bundesstelle angehört und neben Rainer Dopp am Tisch sitzt.

Schon Kleinigkeiten können oft den Unterschied machen

Eines Tages hatte er in Tegel Besuch von der Delegation des europäischen Pendants zur Anti-Folter-Stelle, und die kritisierte, dass in die besonders gesicherten Hafträume kaum Tageslicht dringe. Diese Kritik habe ihn zum Nachdenken gebracht, bald darauf haben sie die Fenster vergrößert. Oft sind es Kleinigkeiten, die den Alltag für Gefangene menschenwürdiger gestalten.

Als Adam in seiner JVA einführte, dass jede Fixierung eines sehr erregten Gefangenen von einer Sitzwache begleitet wird, sei die Zahl der Fixierungen deutlich zurückgegangen. Warum? Weil die Sitzwache für andere Aufgaben ausfiel und so eine Mehrbelastung fürs Team darstellte, hatten die Mitarbeiter ein Eigeninteresse, Gefangene anders zu beruhigen.

Bei ihren Kontrollen besteht die "Stelle" darauf, dass jede Fixierung dokumentiert wird. Und zwar so, dass ein Mitarbeiter in eigenen Worten niederlegt, warum ein Mensch unbedingt angebunden werden müsse. Das Schreiben zwinge die Mitarbeiter zum Nachdenken, und dabei falle ihnen oft auf, dass mildere Mittel reichen.

Zuletzt beschäftigte sich der Menschenrechts-TÜV immer öfter mit Abschiebeflügen. Adam und eine Mitarbeiterin waren zum Beispiel im Januar dabei, als 26 Afghanen nach Kabul abgeschoben wurden.

So belastend diese Stunden für die abgelehnten Flüchtlinge auch sind, so erfreut stellt Adam fest, dass die eingesetzten Bundespolizisten professionell und freundlich mit den Menschen umgingen.

Das findet sich ebenso als Lob im Jahresbericht wie die Lösung für die Videoüberwachung von Toiletten. In den Frauengefängnissen Rohrbach und Vechta zum Beispiel setzen sie eine Software ein, so dass der Toilettenbereich auf dem Monitor nur verpixelt dargestellt wird.

Um Selbstverletzungen zu vermeiden, löst sich die Verpixelung nach einer Weile auf. So sollte er sein, sagt Dopp, der respektvolle Umgang mit Gefangenen.

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