Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen seinen Antrag als unzulässig zurück. Die Entscheidung ist endgültig. Der von Sicherheitsbehörden als Islamist eingestufte S. war nach monatelangem juristischen Tauziehen im Mai aus Hessen nach Tunesien abgeschoben worden. Er hatte geltend gemacht, dass ihm dort die Todesstrafe drohe. Diese Gefahr sah das Straßburger Gericht nicht. Zwar könne der Mann in Tunesien formal zur Todesstrafe verurteilt werden, heißt es. Aber jedes Todesurteil werde in dem Land vom Präsidenten in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Auch hätten lokale Behörden zusätzlich diplomatische Zusicherungen abgegeben. Das Menschenrecht auf Leben des Mannes sei nicht verletzt worden.
MenschenrechteNiederlage für Gefährder
Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert.