Menschenrechte:Institut: AfD-Engagement sollte für Beamte Folgen haben

Menschenrechte
Mitglieder der AfD-Fraktion im Bundestag. Foto: Kay Nietfeld/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte dafür nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufliche Konsequenzen spüren, bis hin zur Entlassung.

"Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden", stellt das Institut in einer vorgestellten neuen Studie fest. Erforderlich mache dies die "fortgeschrittene Radikalisierung der AfD".

Schließlich hätten Beamte die Pflicht "dienstlich und außerdienstlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer. In einem Rechtsstaat sei es geboten, "Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen".

Allerdings sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig, hob er hervor. Sollte ein AfD-Mitglied beispielsweise darlegen können, dass es die "national-völkische Ausrichtung in der Programmatik der Partei ernsthaft und unmissverständlich innerparteilich kritisiert und sich für eine programmatische Korrektur einsetzt", wäre eine Entlassung nicht geboten.

"AfD verzerrt Zustände in Deutschland"

Die AfD wies die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher sagte im Namen des Bundesvorstandes, dem Institut "fehlt im Beamten- und Arbeitsrecht jede Kompetenz". Anders als vom Autor der Studie behauptet, lehne kein Mitglied in der AfD den im Grundgesetz verankerten Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ab.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestages finanziert.

In seiner neuen Studie hält das DIMR fest: "Zur Inszenierung als legitime Widerstandsbewegung zeichnet die AfD regelmäßig ein Bild von Deutschland, in dem sie die Zustände in Deutschland völlig verzerrt darstellt oder etwa tatsächlich bestehende Missstände, die es in jeder freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie gibt, maßlos überzeichnet." Pessimismus zu verbreiten, sei ein wesentliches Merkmal völkischer, rechtsextremer Akteure.

Für disziplinarrechtliche Konsequenzen sei es weder erforderlich, dass eine Partei verboten sei, noch sehe das Disziplinarrecht eine Verknüpfung mit der Einstufung durch den Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung vor, sagte Cremer. Die AfD setzt sich juristisch präventiv gegen eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Wehr. Die mündliche Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist für März geplant.

In den Fällen, wo gegen Beamte, die in der AfD aktiv sind, disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet wurden, hatte dies bisher mit Äußerungen oder Handlungen des einzelnen Parteimitglieds zu tun, nicht mit der bloßen Mitgliedschaft in der Partei.

Anfang Januar war bekannt geworden, dass Jens Maier in die sächsische Justiz zurückkehren will. Er hatte vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet und im September bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein, wie im Oktober 2020 bekannt wurde. Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel" der AfD, der sich im Frühjahr 2020 formal aufgelöst hatte.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-959856/3

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