Menschenhandel:Einsame Zeugen

Ein neuer Paragraph sollte Zwangsprostituierten die Möglichkeit geben, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen und so vor Abschiebung geschützt zu sein. Bisher war die Regelung erfolglos.

Roland Preuß

In Europa, erzählten sie Justine, könne man gut Geld verdienen, als Bedienung oder Putzfrau. Das gefiel der jungen Nigerianerin, sie ließ sich nach Norddeutschland schleusen. Dort aber nahmen ihr stämmige Männer den Pass ab, machten sie mit Schlägen gefügig und schickten die 24-Jährige, die in Wirklichkeit anders heißt, auf den Strich. Endlich flog sie bei einer Razzia auf, doch es wurde nicht wirklich besser: Die Polizei steckte sie in Abschiebehaft.

Dort entschied sie sich, etwas gegen die Menschenhändler, die sie zur Prostitution gezwungen hatten, zu unternehmen. Sie sagte gegen ihre Peiniger aus. "Damit provoziert sie die Rache der Täter, doch weder die Staatsanwaltschaft noch die Ausländerbehörde verzögerte ihre Abschiebung zurück nach Nigeria", sagt Stefanie Heye, die in Hannover für die Organisation Kobra Zwangsprostituierte aus Niedersachsen berät.

Große Hoffnungen

Eigentlich sollten solche Fälle nicht mehr vorkommen, so jedenfalls hatte es der Gesetzgeber beabsichtigt, als er vor drei Jahren den Schutz für Opfer von Menschenhandel, die zur Prostitution oder Nacktaufnahmen gezwungen werden, verbesserte. Seitdem dürfen die Misshandelten - meist Frauen aus dem Ausland - mindestens so lange in Deutschland bleiben, bis sie nicht mehr als Zeuge gebraucht werden. In dieser Zeit dürfen sie sogar legal arbeiten.

Die neuen Regeln weckten große Hoffnungen, endlich würden viele gequälte Frauen den Mut fassen, die Täter zu melden. Tatsächlich aber nimmt kaum jemand das Angebot an: Nach neuen Zahlen des Bundesinnenministeriums kamen auf die jährlich etwa 700 erfassten Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung vergangenes Jahr gerade einmal 45 Opfer, die als Zeugen bleiben durften, 2008 registrierten die Behörde sogar nur 21 - vor allem Frauen aus Bulgarien und Nigeria. Bei den Beratungsstellen ist die Enttäuschung groß. "Die 45 sind ein Bruchteil von denen, die eigentlich in Frage kämen", sagt Heye. "Das neue Ausländerrecht hat keine durchgreifende Besserung gebracht", sagt auch ihre Kieler Kollegin Claudia Franke.

"Es gibt auch bei Freiern Mitleid"

Nach Erfahrung der Beraterinnen fehlt bei den Behörden häufig der Wille, die Opfer als Zeugen im Land zu lassen oder sie über ihre Rechte aufzuklären. Oft kommt es nicht einmal zu einem Gespräch in den Beratungsstellen, obwohl dies in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich vorgesehen ist.

Allerdings ist das Angebot "Aussage gegen Aufenthalt" auf den zweiten Blick auch nicht sehr verlockend: Spätestens nach dem Gerichtsverfahren müssen die Frauen wieder die Abschiebung fürchten. Der Mangel an Zeugen ist gerade beim Thema Menschenhandel gravierend, denn die Machenschaften können bisher nur vereinzelt durch Razzien aufgedeckt werden. Die Experten gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus, die EU-Kommission schätzt die Zahl der Geschleusten europaweit auf etwa 100.000 im Jahr.

Wenn man mehr Menschenhändler fassen wolle, dann dürfe man die Frauen nicht so schnell abschieben, fordern die Beraterinnen. "Man muss den Frauen aber noch mehr bieten, etwa Geld oder eine neue Identität", sagt der Hannoveraner Kriminologe Christian Pfeiffer, der gerade ein Forschungsprojekt zu dem Thema begonnen hat. Auch ein anonymes Telefon für Freier könnte helfen, sagt Pfeiffer. "Es gibt auch bei Freiern Mitleid mit den Frauen."

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