Beleidigungen im Netz:Die Grenzen der Redefreiheit

Lesezeit: 4 Min.

Bei krassen Hasskommentaren kann es tatsächlich passieren, dass die Polizei vor der Tür steht, wie bei dieser bayernweiten Polizeiaktion gegen Beleidigungen von Politikern im Jahr 2022. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Bearbeitung.: SZ)

In den USA wundert man sich über den deutschen Umgang mit Hass und Hetze im Netz. Warum interessieren sich Gerichte überhaupt für Pöbeleien? Und: Was ist erlaubt und was verboten?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wenigstens das transatlantische Timing war perfekt. Am Sonntagabend sendete das legendäre CBS-Magazin „60 Minutes“ eine Reportage über Meinungsfreiheit in Deutschland – nicht unsachlich, aber doch mit dem „Aren’t they weird“-Unterton aus einem Land, in dem Hass und Hetze nahezu unbegrenzt von der Redefreiheit geschützt ist: Sind sie nicht seltsam, diese deutschen Staatsanwälte, die wegen ein paar Hassposts eine Hausdurchsuchung anordnen? Zwei Tage später trat die Grünen-Politikerin Renate Künast im Saal N004 des Bundesgerichtshofs auf – sie war übrigens auch auf CBS zu Wort gekommen. Schon lange kämpft sie vor Gericht erfolgreich gegen Hass im Netz; aktuell geht es um eine glatte Lüge. Ein falsches Zitat zum Thema Migration klebt an ihr wie Pech an den Schuhen. „Es geht um meine Glaubwürdigkeit als Politikerin“, sagte sie in der Verhandlung.

Zur SZ-Startseite

50 Jahre Namensrechtsreform
:Die Wucht des Bindestrichs

Vor genau 50 Jahren bekam das Patriarchat in Deutschland ein paar Kratzer: Gegen viel Protest wurde ein neues Namensrecht verabschiedet. Gleichberechtigt waren Frauen und Männer trotzdem noch lange nicht.

SZ PlusVon Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: