Wenigstens das transatlantische Timing war perfekt. Am Sonntagabend sendete das legendäre CBS-Magazin „60 Minutes“ eine Reportage über Meinungsfreiheit in Deutschland – nicht unsachlich, aber doch mit dem „Aren’t they weird“-Unterton aus einem Land, in dem Hass und Hetze nahezu unbegrenzt von der Redefreiheit geschützt ist: Sind sie nicht seltsam, diese deutschen Staatsanwälte, die wegen ein paar Hassposts eine Hausdurchsuchung anordnen? Zwei Tage später trat die Grünen-Politikerin Renate Künast im Saal N004 des Bundesgerichtshofs auf – sie war übrigens auch auf CBS zu Wort gekommen. Schon lange kämpft sie vor Gericht erfolgreich gegen Hass im Netz; aktuell geht es um eine glatte Lüge. Ein falsches Zitat zum Thema Migration klebt an ihr wie Pech an den Schuhen. „Es geht um meine Glaubwürdigkeit als Politikerin“, sagte sie in der Verhandlung.
Beleidigungen im Netz:Die Grenzen der Redefreiheit
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In den USA wundert man sich über den deutschen Umgang mit Hass und Hetze im Netz. Warum interessieren sich Gerichte überhaupt für Pöbeleien? Und: Was ist erlaubt und was verboten?
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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