Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert von den Krankenkassen Strafzahlungen für Patienten, wenn diese unentschuldigt Termine nicht nutzen. „Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen der Bild. „Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält nichts von dem Vorstoß. „Die Ärzte haben recht, ausgefallene Termine müssen die medizinisch bedingte Ausnahme sein“, sagte Lauterbach zwar. „Geldstrafen sind aber der falsche Weg“, so der Minister. „Von mir ein klarer Appell an die Patienten: Lassen Sie keine Termine ausfallen, ohne dass Sie den Arzt ausreichend früh informiert haben.“ Zudem stellte er Verbesserungen in Aussicht: „Die Praxen sind überfüllt, insbesondere bei Hausärzten, weil das Honorar System so bürokratisch ist und es Budgets gibt“, sagte Lauterbach. „Beides schaffen wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz ab.“ Mit dem derzeit beratenen Gesetz soll es Entbudgetierung für die Hausarztpraxen geben, also sollen Budgetgrenzen entfallen. Zudem sollen unter anderem bestimmte Vergütungen auf Pauschalen umgestellt und Arzneimittelregresse reduziert werden, also Strafzahlungen, falls Ärztinnen und Ärzte zu viel verschreiben.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz stellte sich strikt gegen Gassen. „Schon heute verlangen Praxen Strafgebühren für ausgefallene Termine“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Er verwies auch darauf, dass Gassen seine Forderung schon einmal erhoben habe: „Wie im letzten Jahr erneut eine zweite Gebühr von den Versichertenbeiträgen zu fordern, ist Abzocke.“