Medien:Mehr Schutz für Texte und Autoren

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Das Europäische Parlament billigt zwei Punkte, die das Urheberrecht ins "digitale Zeitalter" führen sollen.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Wenn Google künftig seine Listen mit Nachrichten bewerben will, muss es Lizenzen abschließen. (Foto: dpa)

Axel Voss atmete tief aus, strahlte, umarmte seine Sitznachbarin. Um 13.02 Uhr war es vorbei. Soeben hatte das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg die Vorschläge des CDU-Politikers zur Reform des europäischen Urheberrechts gebilligt. 438 zu 226 Stimmen, bei 39 Enthaltungen - das ist ein überraschend deutliches Ergebnis. Noch vor zwei Monaten hatte das Plenum den bei diesem Thema federführenden Voss mit 318 zu 278 Stimmen durchfallen lassen. Offenbar hat er doch viele Kollegen auf seine Seite ziehen können mit den Vorschlägen und Präzisierungen, die er anschließend präsentierte.

Gebilligt hat das Parlament damit zwei wesentliche Punkte, die das Urheberrecht ins "digitale Zeitalter" führen sollen. Zum einen ein Leistungsschutzrecht für Verleger auf europäischer Ebene. Bisher können Google News und ähnliche Portale in ihren Linklisten kostenlos Textausschnitte aus Zeitungsartikeln benutzen. Diese Listen werden beworben, generieren also Einnahmen. Künftig müssten die Portale Lizenzen erwerben. An den Vergütungen sollen auch Journalisten und andere Autoren beteiligt werden. Die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nennt dies eine "Link-Steuer".

Zum zweiten werden große Netz-Plattformen und Streamingdienste künftig für die Inhalte haften, die Nutzer hochladen. Um zu vermeiden, dass sie dadurch Urheberrechte verletzen, müssen die Plattformen Lizenzen abschließen. Kritiker befürchten, dass Youtube, Instagram und Co. gezwungen sein werden, "Upload-Filter" einzusetzen. Diese Software, die beim Hochladen direkt prüft, ob es dabei zu Verstößen kommt, werde dann auch legale Inhalte wie Parodien oder Ähnliches blockieren. Viele EU-Abgeordnete hatten die Position von Konzernen wie Google und Facebook geteilt, die darin eine Beschneidung der Freiheit des Internets sahen und vor "Zensur" warnten. Musiker und andere Kreative hingegen sehen in der Reform eine Chance, die "Verwertungslücke" zu schließen. Ihrer Ansicht nach bleibt ihnen ein viel zu kleiner Teil der Profite, die mit ihren Werken erzielt werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte sich in einem Appell ausdrücklich dahinter gestellt und mit ihrer französischen Kollegin Françoise Nyssen erklärt, es gehe nicht, "dass eine Handvoll global agierender Unternehmen den größten Teil des Wertes abschöpfen, den andere durch ihre Arbeit in einer digitalen Umgebung erzeugen".

"Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa", sagte Voss nach der Abstimmung. Seine Gegner hätten in ihrer "Kampagne" mit falschen Behauptungen gearbeitet. "Wir wollen nichts blockieren, wir wollen nichts zerstören, wir wollen nur eine praktikablere Regelung, um das Urheberrecht im Netz zur Geltung zu bringen." Er habe keinen Vorschlag gesehen, wie man das besser machen könnte. Nach Ansicht der Grünen-Abgeordneten Helga Trüpel beweist die Abstimmung "europäisches Selbstbewusstsein" gegenüber den großen Digital-Konzernen, die überwiegend aus den USA kommen. "Wir machen das Internet frei und fair. Das ist es bisher nicht." Ihre Fraktionskollegin Reda hingegen nannte die Entscheidung "katastrophal" und einen "herben Rückschlag für das freie Internet". Sie äußerte die Hoffnung, das Kräfteverhältnis in der Endabstimmung zu dem Gesetz im Frühjahr abermals zu drehen.

Voss kann nun in die "Trilog"-Verhandlungen mit dem Ministerrat eintreten. Das Gremium der Mitgliedstaaten hat seine Position schon festgelegt; sie entspricht im Wesentlichen dem Parlamentstext, sodass die Reform mit dem Straßburger Votum im Grundsatz beschlossene Sache ist. Allerdings lehnen die EU-Staaten bisher eine Beteiligung der Journalisten/Autoren an den Vergütungen durch das neue Leistungsschutzrecht ab. Moderiert wird der Trilog von der EU-Kommission, die den Gesetzgebungsprozess vor zwei Jahren mit einem Vorschlag aus dem Haus des damaligen Digitalkommissars Günther Oettinger in Gang gesetzt hatte. Weil die Reform als Richtlinie verabschiedet wird, werden die Staaten bei der Umsetzung einen Spielraum erhalten.

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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