Mediationsgesetz:Streitende Bürger bekommen Hilfe zur Selbsthilfe

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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht von einem Meilenstein: Das neue Mediationsgesetz soll streitenden Bürgern zu einer außergerichtlichen Einigung verhelfen. Wie das neue Recht funktioniert und was es verändert.

Heribert Prantl

Die Bundesjustizministerin jubiliert. Sie spricht von einem "Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland". Das neue Mediationsgesetz sei, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ein kluges Recht "für eine fortgeschrittene Zivilgesellschaft".

Die Länderjustizminister jubilieren auch. Sie hatten diesen Meilenstein vor kurzem noch für eine Grabplatte gehalten, unter dem die vielen schönen Modelle ihrer Gerichte zu einer vernehmlichen Streitbeilegung begraben werden sollen. Die Minister fürchteten, dass Mediation künftig nur mehr von Rechtsanwälten, Psychologen, Pädagogen oder Sozialwissenschaftlern betrieben werden darf, aber nicht von Richtern.

Bund und Länder haben sich nun - den Stein gemeinsam bearbeitend - im Vermittlungsausschuss geeinigt, die Einigung ist von Bundestag und Bundesrat angenommen worden. Ergebnis: Die einen heißen Mediatoren, die anderen Güterichter - aber alle dürfen, abseits streitiger Gerichtsverfahren, mit den Methoden der Mediation Konflikte lösen.

Neue Streitschlichtungsmodelle hätten beendet werden müssen

Das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung", wie es der Bundestag am 15. Dezember 2011 auf Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger beschlossen hatte, hätte nämlich Mediationsverfahren, die an Gerichten stattfinden, nur noch für eine Übergangszeit erlaubt.

In Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen waren aber bereits schon vielfältigste neue Modelle der Streitschlichtung ausprobiert worden. Sie hätten nach der Ursprungsfassung des Mediationsgesetzes beendet werden müssen. Nach der Einigung werden sie nun ins Gesetz integriert. Den Ländern wurde sogar erlaubt, für die gerichtliche und gerichtsnahe Mediation (die nicht mehr so heißen darf, sondern sich jetzt Güteverfahren nennt) mit besonders günstigen Tarifen zu werben (was den freien Mediatoren, also etwa Rechtsanwälten, nicht besonders gefällt).

Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie ein Schiedsgericht, eine Güte- oder Schlichtungsstelle. Sie soll streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".

Die Beteiligten lassen sich bei ihrer autonomen Verhandlung lediglich vom Mediator helfen. Unter seiner Leitung sollen die Bürger oder Unternehmen, die sich streiten, freiwillig eine ausgleichende Lösung erarbeiten. Mit dem Verhandlungsergebnis lässt sich dann auch juristisch etwas anfangen: Die Einigung kann, wie ein Urteil, vom Gericht oder Notar "für vollstreckbar erklärt" werden; man kann damit, wenn es denn sein muss, auch zum Gerichtsvollzieher gehen. Aber eigentlich soll die Mediation dazu führen, dass die Leute ohne Zwangsmittel auskommen.

Das Einsatzgebiet der Mediation liegt schon bisher zum Beispiel im Familienrecht, wenn es etwa um die elterliche Sorge oder um die Vermögensverteilung bei Scheidungen geht; auch schwierigste Verwaltungsprozesse sind schon per Mediation beendet worden: das Verwaltungsgericht schlägt eine Mediation vor, um dann auf der Basis der erzielten außergerichtlichen Vereinbarung den anhängigen Prozess zu beenden. Von großer Bedeutung werden künftig Mediationen auch bei Konflikten zwischen Unternehmen sein, etwa bei deutsch-französischen Wirtschaftskonflikten.

Mediationsverfahren sind vertraulich, Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren wird im Gesetz noch nicht umfassend geregelt, aber, wie das die Bundesjustizministerin formuliert, "gesetzlich weiter abgesichert": Die Anforderungen an Grundkenntnisse und Kernkompetenz eines Mediators werden präzisiert. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" wird im Gesetz verankert. Standards für dieses Zertifikat müssen aber erst noch per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Güterichter dürfen Lösung für Konflikt vorschlagen

Im Vermittlungsausschuss wurde, um die Länder zu befrieden und die Justiz in die neuen Konzepte zu integrieren, das Modell des "Güterichters" erfunden, die Fachleute nennen es "erweitertes Güterichtermodell": Der Güterichter darf, im Gegensatz zum Mediator, eine rechtliche Bewertung vornehmen und den Parteien auch eine Lösung für den Konflikt vorschlagen. Er darf sich, wegen dieser besonderen Stellung, nicht Mediator nennen - aber sich der Methoden der Mediation bedienen. Auf diese Weise soll, sagt die Bundesjustizministerin, die "Konfliktlösungskompetenz der Gerichte" gestärkt werden.

Er hat, der Name Güterichter sagt es, eine Zwischenstellung zwischen einem Mediator und einem Richter: Er ist zwar nicht zur hoheitlichen Entscheidung des Streits befugt (das muss dann gegebenenfalls das ordentliche Gericht machen), aber er darf die Prozessakten ohne Zustimmung der Streitparteien einsehen und einen vollstreckbaren Vergleich gerichtlich protokollieren. So richtig passt das zwar nicht in ein Gesetz, das die außergerichtliche Streitbeilegung fördern soll - aber immerhin hat dieser Kompromiss dem Mediationsgesetz den Weg geebnet.

Die Beteiligten einer Mediation können - alles ist ja freiwillig - jederzeit die Gespräche abbrechen und zum "richtigen Gericht" ziehen; mit dem Risiko, dass es dort sehr lange dauert und man mit dem Ergebnis weniger zufrieden ist als mit dem, das bei der Mediation hätte herauskommen können. Das neue Mediationsgesetz steht für einen Paradigmenwechsel im Recht, wie ihn das Bundesverfassungsgericht 2007 gefordert hat: "Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung." Der Anstoß für das Gesetz kam allerdings von außen, aus Brüssel. Das Mediationsgesetz ist die verspätete Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es wird in diesen Tagen in Kraft treten.

© SZ vom 02.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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