Massenüberwachung:Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zur NSA-Affäre ein

  • Der Generalbundesanwalt hat ihre Untersuchungen in der NSA-Affäre für abgeschlossen erklärt.
  • Es gebe keine "konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland".

Die Bundesanwaltschaft hat keine konkreten Hinweise dafür gefunden, dass der US-Geheimdienst NSA oder der britische Geheimdienst in Deutschland Menschen ausspioniert habe. Die Karlsruher Behörde erklärte ihre Untersuchungen dazu, ob die Geheimdienste der beiden Länder massenhaft Telekommunikationsdaten der deutschen Bevölkerung erhoben haben, deshalb für abgeschlossen. Der Generalbundesanwalt sieht keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.

Sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als auch der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hätten "keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht", teilte die Behörde mit. Selbst die Snowden-Dokumente hätten keine "konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland" ergeben.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits im Mai 2014, dass die mutmaßlichen Spähaktionen gegen Bundesbürger und das Handy von Kanzlerin Angela Merkel strafrechtlich wohl folgenlos bleiben würden. Im Juni 2015 stellte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range die diesbezüglichen Ermittlungen dann ein. Es lasse sich "nicht gerichtsfest beweisen", dass das Handy durch die USA ausgespäht worden sei, hieß es damals aus Karlsruhe. Auch gebe es keine Möglichkeit, an belastbares Material über die Aktivitäten zu gelangen, Ermittlungen hätten daher nur symbolhaften Charakter.

Whistleblower Snowden brachte die Affäre ins Rollen

Die Voruntersuchungen waren 2013 eingeleitet worden, nachdem der Whistleblower Edward Snowden seine Dokumente zur Spionagepraxis der NSA veröffentlicht hatte und daraufhin zahlreiche Strafanzeigen eingingen.

Snowden hatte mit seinen Enthüllungen über NSA-Spähprogramme für erhebliches Aufsehen gesorgt. In der Folge wurde im Untersuchungsausschuss untersucht, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden.

Den Snowden-Unterlagen ist laut Bundesanwaltschaft zwar zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten US-Dienste verfügen. Es fänden sich aber keine Belege dafür, dass diese Techniken "zielgerichtet" gegen Deutschland eingesetzt wurden. Die Dokumente ergäben insbesondere "keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen".

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