Süddeutsche Zeitung

Massaker im Zweiten Weltkrieg:Angehörige der Katyn-Opfer dürfen hoffen

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Ein Moskauer Gericht ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens um die Ermordung polnischer Offiziere an. Das russische Militär hält wichtige Dokumente aber weiter geheim.

Thomas Urban

Das Moskauer Stadtgericht hat die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Rehabilitierung der Opfer von Katyn angeordnet. Es hob aus formalen Gründen die erst Ende Mai in der ersten Instanz ergangene Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens auf. Entgegen ersten Berichten in den polnischen Medien bedeutet dies aber keineswegs, dass der Weg nun für den ersten Katyn-Prozess frei ist. Denn gleichzeitig wies ein anderes Gericht den Antrag zurück, die Militärstaatsanwaltschaft zur Freigabe der als geheim eingestuften Katyn-Dokumente zu zwingen.

In der Nähe des russischen Dorfes Katyn hat im Frühjahr 1940 der sowjetische Geheimdienst NKWD mehr als 4000 kriegsgefangene polnische Offiziere erschossen. Die Sowjetpropaganda hatte diesen Massenmord stets den Deutschen angelastet. Erst 1991 gab der russische Präsident Boris Jelzin einen Teil der Dokumente frei und bat im Namen seines Volkes um Vergebung für dieses Verbrechen.

"Da könnte auch McDonald's einen Antrag stellen"

Die Vereinigung der Angehörigen der erschossenen Offiziere bemüht sich seit langem um deren juristische Rehabilitierung. Diese wäre die formale Voraussetzung für eine Klage auf Entschädigung. Dasselbe Moskauer Bezirksgericht, das nun den Antrag auf Freigabe der Dokumente ablehnte, befand im Mai, dass nur die Betroffenen selbst sich um die Rehabilitierung bemühen dürften. Dies hatte polnische Politiker zu dem bitteren Kommentar veranlasst, das Gericht wolle wohl Tote einbestellen.

Das übergeordnete Stadtgericht stellte nun fest, auch Angehörige könnten die Rehabilitierung von ungerecht Verurteilten verlangen. Die Militärstaatsanwaltschaft verweist aber darauf, eine Rehabilitierung sei nur möglich, wenn zuvor ein Urteil ergangen sei. Mit derselben Begründung hatte die russische Justiz den Antrag der Fürstenfamilie Romanow abgelehnt, den letzten Zaren Nikolaus II. zu rehabilitieren.

In der Tat sind die polnischen Offiziere 1940 ohne Urteil erschossen worden. Den Erschießungsbefehl hatte das Politbüro gegeben. Das Dokument trägt die Unterschriften Stalins und weiterer Mitglieder der sowjetischen Führung. Auf Freigabe der bislang geheimen NKWD-Dokumente hatte die russische Menschenrechtsorganisation Memorial geklagt, die sich besonders der Aufarbeitung der Verbrechen aus der Stalin-Zeit verschrieben hat.

Doch das Bezirksgericht befand, dass Memorial zu dieser Klage gar nicht berechtigt sei, da die Organisation nicht Leidtragende im Falle Katyn sei. "Da könnte auch McDonald's einen entsprechenden Antrag stellen", erklärte der Richter und löste damit heftige Proteste der polnischen Seite aus.

"Beispiellose Ruppigkeit"

Der frühere polnische Außenminister Adam Rotfeld, der die Familien von Katyn berät, nannte die Begründung eine "beispiellose Ruppigkeit". Er erklärte, Warschau müsse den Fall vor die russisch-polnische Regierungskommission bringen, die zur Lösung "besonders schwieriger bilateraler Fragen" eingerichtet wurde.

Der polnische Staatspräsident Lech Kaczynski unterstützt eine Initiative, dem Verbrechen von Katyn die Kategorie Völkermord zuzuerkennen. In diesem Fall würden Entschädigungsansprüche nicht verjähren. Doch sehen sogar polnische Rechtsexperten dieses Unterfangen als aussichtslos an, da der Massenmord nicht die formalen Merkmale für die Anerkennung als Völkermord erfülle. Vielmehr handele es sich um ein Kriegsverbrechen.

Anfang der neunziger Jahre lebten zwar noch einige der an dem Verbrechen beteiligten NKWD-Offiziere, doch es wurde nie ein Verfahren eröffnet. Ebenso hat Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion bislang keinerlei Entschädigung für Opfer der Stalinschen Repressionen gezahlt. Der Katyn-Film des polnischen Oscar-Preisträgers Andrzej Wajda wurde nur zwei Tage lang in einem Moskauer Kino gezeigt.

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SZ vom 12.6.2008/rde
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