Maskenaffäre:Nüßlein und Sauter könnten straffrei davonkommen

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Sein Bundestagsmandat wird Georg Nüßlein verlieren. Doch wenn es gut läuft für ihn, dann bekommt er mindestens 540 000 Euro aus den Maskendeals zurück. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Die Abgeordneten haben durchaus Chancen, die Maskenaffäre ohne Verurteilung zu überstehen. Ihre Erlöse aus den Deals könnten sie dann behalten.

Von Klaus Ott, München

Die Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter haben jede Menge Ärger in der Maskenaffäre: Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit als Volksvertreter, sichergestelltes Vermögen, unrühmliche Schlagzeilen. In der CSU, in der Nüßlein und Sauter Karriere gemacht hatten, sind sie längst in Ungnade gefallen. Aber finanziell könnten sich die Maskendeals, bei denen die beiden geholfen hatten, für die langjährigen CSU-Politiker noch lohnen. Im Ernst? Ja, schon. Weil es sich bei dem Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs, der bis zu fünf Jahre Gefängnis für geschmierte Abgeordnete vorsieht, um eine schwierige Vorschrift handelt. Möglicherweise ist der Paragraf 108e auf die von Nüßlein und Sauter unterstützten Maskengeschäfte einer hessischen Textilfirma mit mehreren Ministerien und der Bundespolizei gar nicht anwendbar.

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