Süddeutsche Zeitung

Maskenaffäre in der CSU:Sauter und Nüßlein wollen Schmiergeld-Prozess entgehen

Die beiden Abgeordneten setzen auf die Justiz. Notfalls soll der Bundesgerichtshof die Münchner Ermittler, die Sauter und Nüßlein vor Gericht bringen wollen, in die Schranken weisen.

Von Klaus Ott

Alfred Sauter war lange einer der einflussreichsten Strippenzieher in der CSU, aber damit ist es nach der Maskenaffäre vorbei. Als cleverer Taktierer und gerissener Jurist gilt der inzwischen 70-jährige Landtagsabgeordnete aber immer noch. Dazu passt jedenfalls, dass sich Sauter und andere Beschuldigte in der Maskenaffäre zusammen mit ihren Verteidigern einiges haben einfallen lassen, um einer Korruptionsanklage und einem Schmiergeldprozess zu entgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe soll es richten.

Die Rechnung geht so: Sauter legt über seinen Anwalt Martin Imbeck demnächst Beschwerde ein gegen das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München. Die Ermittler haben zu Beginn des Frühjahrs Sauters Büros durchsucht und Vermögen in Höhe von 1,2 Millionen Euro sichergestellt, das aus Maskendeals stammt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte entsprechende Beschlüsse erlassen, die Sauter angreifen will.

Zwei seiner Partner bei den Maskendeals, darunter der wegen der Affäre aus der CSU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, haben solche Beschwerden bereits eingereicht. Wie das OLG München reagieren wird, ist absehbar. Der OLG wird seine eigenen Beschlüsse kaum verwerfen, sondern bekräftigen. Dann aber stünde Sauter und Nüßlein der Weg nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof offen.

Vom BGH erhofft sich nach Angaben von Kennern des Verfahrens vor allem Sauter einen Fingerzeig folgender Art: So wie die Generalstaatsanwaltschaft und das OLG München das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung anwenden, sei es nicht in Ordnung. Die Gesetzesparagrafen würden in München viel zu streng angelegt werden; so gehe das nicht. Sollte es zu einem solchen Fingerzeig kommen, dann könnte sich die Generalstaatsanwaltschaft eine Anklage und das Oberlandesgericht einen monatelangen Prozess gleich sparen.

Nüßlein könnte 660 000 Euro Provision zurückbekommen

Dann wären die beiden Abgeordneten zumindest juristisch aus dem Schneider. Auch wenn ihnen das politisch nichts nutzen würde. Die CSU will mit Politikern, die in der Pandemie mit Schutzmasken gegen das Coronavirus kräftig Kasse gemacht haben, nichts mehr zu tun haben. Aber nicht monatelang auf der Anklagebank zu sitzen, wäre ja auch schon einiges wert.

Finanziell lohnen würde sich das für die beiden Abgeordneten allemal. Nüßlein bekäme 660 000 Euro Provision zurück, die beim ihm sichergestellt wurden. Und könnte weitere 540 000 Euro einstreichen, die er eigentlich noch bekommen sollte, wozu es wegen der Ermittlungen aber nicht mehr kam. Macht zusammen 1,2 Millionen Euro; eine kleine Entschädigung für den Verlust des Bundestagsmandats. Die CSU stellt Nüßlein für die Wahl im September nicht mehr als Kandidaten auf.

Sauter bekäme gleich 1,2 Millionen Euro zurück, die bei ihm arrestiert worden waren. Dabei hatte er von dem Honorar in dieser Höhe, das an eine Firma seiner Töchter ging, abzüglich Steuern und einer Spende an eine Bürgerstiftung in seiner schwäbischen Heimatstadt Günzburg nur einen kleinen Teil behalten. Derzeit sind die Maskendeals sogar ein Minusgeschäft für Sauter.

Mit Hilfe der beiden Abgeordneten hatte eine hessische Textilfirma zu Beginn der Pandemie Masken für insgesamt gut 60 Millionen Euro an die Gesundheitsministerien in Bayern und im Bund sowie weitere staatliche Abnehmer verkauft. Rund 20 Millionen Euro gingen für Provisionen und Ähnliches weg; davon 11,5 Millionen Euro an eine sechsköpfige Gruppe rund um Nüßlein und Sauter.

Das meiste Geld in dieser Gruppe, mehr als fünf Millionen Euro, kassierte bislang ein Geschäftsmann. Auch er hat ebenso wie Nüßlein über seine Anwälte bereits Beschwerde gegen das Vorgehen der Ermittler eingelegt, was Sauter über seinen Strafverteidiger Martin Imbeck noch tun will.

"Die von unserem Mandanten vermittelten Atemschutzmasken hatten eine gute Qualität"

Laut Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs macht sich ein Volksvertreter strafbar, wenn er sich "bei der Wahrnehmung seines Mandats" ungerechtfertigte Vorteile verschaffe. Die Verteidiger der Beschuldigten wenden ein, die Tätigkeit von Nüßlein als Vermittler und Sauter als Anwalt bei den Maskendeals habe nichts mit ihrer Arbeit als Abgeordnete zu tun gehabt.

Die Anwälte des Geschäftsmannes sagen: "Die von unserem Mandanten vermittelten Atemschutzmasken hatten eine gute Qualität und ihr Preis lag deutlich unter dem damaligen Durchschnittspreis. Ihr Kauf war daher für die Erwerber ein gutes und sinnvolles Geschäft." Es sei im freien Handel üblich, "für die Vermittlung von Kontakten Provisionen zu zahlen". Der Geschäftsmann wird vom Münchner Strafverteidiger Florian Ufer und weiteren Anwälten vertreten.

Gero Himmelsbach, einer von Nüßleins Anwälten, sagt, bei seinem Mandanten habe "kein Bezug" zur Wahrnehmung des Mandats bestanden. Das Gesetz wolle die "freie parlamentarische Willensbildung schützen", aber nicht Beschaffungsvorgänge wie den Erwerb von Schutzmasken durch öffentliche Stellen, auch wenn Abgeordnete daran beteiligt seien. Die gegen Nüßlein ergriffenen Maßnahmen seien rechtswidrig.

Nüßleins Strafverteidiger Norbert Scharf erklärte, man ziele "an sich nicht auf eine Klärung beim Bundesgerichtshof ab". Die Verteidigung suche "die objektive richterliche Kontrolle durch das OLG". Scharf verweist auf die aus seiner Sicht etablierte Rechtsanwendung, bei der es keine Spielräume oder Zweifel gebe.

Von Sauters Anwalt soll nun ebenfalls eine Beschwerde folgen. Am Ende dürfte der BGH entscheiden. Wenn es nach Sauter und anderen Beschuldigten geht, vor und nicht erst nach einem Prozess in München. Der BGH müsse ein "Machtwort sprechen", heißt es in Verteidigerkreisen. Damit es erst gar nicht zum Prozess komme.

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