Gesundheitspolitik:Bundeskabinett beschließt Impfpflicht gegen Masern

Masern-Impfung Impfpass

Mit Masern haben sich im vergangenen Jahr in der Europa-Region der Weltgesundheitsorganisation so viele Menschen angesteckt wie seit zehn Jahren nicht mehr.

(Foto: dpa)

Von März 2020 an müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.

"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.

Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist dem Gesundheitsministerium zufolge keine Zustimmung nötig.

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