Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat im Zuge der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr Ermittlungen gegen dessen Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, aufgenommen. Es werde der Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes geprüft, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Grundke. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Anlass für die Ermittlungen seien Medienberichte zu einer Sammelaktion von Munition am Sitz des KSK in Calw.
Dabei konnten Soldaten offenbar straffrei Munition zurückgeben, die entwendet oder nach Schießübungen nicht zurückgebracht worden waren. Die Aktion soll von KSK-Kommandeur Kreitmayr angeordnet worden sein. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte im Zuge der Munitionsaffäre bereits disziplinare Vorermittlungen gegen Kreitmayr eingeleitet.
Es handle sich noch um einem Anfangsverdacht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Grundke. Gegen weitere Personen werde aktuell nicht ermittelt, es ließe sich aber nicht ausschließen, dass die Ermittlungen noch ausgeweitet würden. Im Zuge von Vorermittlungen der Bundeswehr in dieser Sache seien der Staatsanwaltschaft Tübingen bereits Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Er hat sich zu dem Sachverhalt bislang nur intern, nicht aber öffentlich geäußert.