Marken-Streit:Häuptling Großer Reibach

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Wem gehört die Marke "Winnetou"? EU-Richter sollen das jetzt klären. Es geht dabei um Filmrechte, aber auch um Körperpflege, Nussknacker und Feriencamps.

Von WOLFGANG JANISCH

Man darf wohl davon ausgehen, dass Winnetou einzig den großen Manitu als oberste Instanz anerkannt hätte, wäre die Frage zu entscheiden gewesen, wer aus seinem Namen dereinst Nutzen ziehen sollte. Doch in der Welt der Bleichgesichter wendet sich nun ein Gericht dieser Frage zu, und nicht einmal das oberste: An diesem Mittwoch verhandelt das EU-Gericht erster Instanz, angesiedelt beim Europäischen Gerichtshof, über die Frage, ob der Karl-May-Verlag in Bamberg den Markenschutz für Winnetou beanspruchen darf.

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