Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat einen Einspruch der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen zurückgewiesen. Sie muss 300 000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder dem Europaparlament zurückzahlen. Die damit bezahlte Mitarbeiterin habe nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet, so das EU-Gericht.
Marine Le Pen:Einspruch zurückgewiesen
© SZ vom 25.05.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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