Mangelnde Transparenz:Millionenstrafe für Facebook

Facebook

Das Bundesamt für Justiz rügt den Umgang von Facebook mit Hasskommentaren.

(Foto: Dominic Lipinski/picture alliance)

Das Bundesamt für Justiz verhängt ein Bußgeld wegen des Umgangs mit Hasskommentaren.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wegen mangelnder Transparenz im Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesamt für Justiz teilte am Dienstag mit, dass es einen Bußgeldbescheid gegen "Facebook Ireland Limited" erlassen habe, da das Unternehmen bei der Veröffentlichung seines Transparenzberichts über das erste Halbjahr 2018 gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen habe. In dem Bußgeldbescheid rügt das Amt vor allem, dass in dem Facebook-Bericht die Zahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unvollständig angegeben sei. Dadurch entstehe in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild über das Ausmaß der rechtswidrigen Inhalte und über die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgehe.

Die "Facebook Ireland Limited" ist als Anbieterin von Facebook seit 1. Januar 2018 verpflichtet, halbjährlich einen deutschsprachigen Bericht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen. Der erste derartige "NetzDG-Transparenzbericht" des Konzerns ist nach Ansicht des Bundesamts für Justiz jedoch unzureichend. Unter anderem führe er "nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf", moniert das Bundesamt.

Das Unternehmen weist nur einen Bruchteil der Beschwerden aus

Laut Facebook-Bericht sind bei der Plattform im ersten Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf Grundlage des NetzDG eingegangen, in denen insgesamt 1704 Inhalte bemängelt wurden. Die Videoplattform Youtube hat für denselben Zeitraum knapp 215 000 Meldungen ausgewiesen, das Netzwerk Twitter sogar fast 265 000. Diese Diskrepanz liegt nach Ansicht des Bundesamtes daran, dass Facebook nur jene Beschwerden aufgeführt habe, die über ein schwer zu findendes "NetzDG-Formular" eingereicht wurden. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf einen alternativen "Flagging-Meldeweg" geleitet.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesamtes. Sie sagte, "Aufrufe zum Mord, Volksverhetzung, Drohungen und Beleidigungen" seien kein Ausdruck der Meinungsfreiheit. Sie seien "strafbare Handlungen, die verletzen, ausgrenzen und aufstacheln sollen". Damit würden sie "den Nährboden für solche abstoßenden Taten wie den Mord an Walter Lübcke" bereiten. Deshalb müsse "auch online gelten: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt." Digitale Plattformen wie Facebook hätten deshalb "eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden".

Wenn Nutzer strafbare Inhalte melden, müsse "die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen", sagte Lambrecht. Beim Kampf gegen strafbare Inhalte dürfe "nichts unter den Teppich gekehrt werden". Sie erwarte deshalb von Facebook "Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben".

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