Süddeutsche Zeitung

Mangelnde Transparenz der Bundesministerien:Wenn der Staat mauert

Jeder Bundesbürger hat das Recht, Akten von Behörden anzufordern und einzusehen. Dokumente, die der "Zeit" zugespielt wurden, zeigen jedoch: In den Bundesministerien ist der Wille zur Transparenz offenbar außerordentlich gering.

Das Versprechen aus dem Juni 2005 war eines der letzten der rot-grünen Bundesregierung: "Mit diesem Gesetz soll in Deutschland normal werden, was in den meisten modernen Staaten längst eine Selbstverständlichkeit ist", hieß es zur Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Schweigende Bundesbehörden, die sich vor Bürgeranfragen abschotten, sollten der Vergangenheit angehören: Ohne Begründung können seit 2006 Bürger Einsicht in Behördenakten erhalten.

Das Gesetz kam damals nur nach langem Ringen zustande und einzig mit Hilfe der FDP durch den Bundesrat, doch große Hilfe von den Bundesministerien- und institutionen gab es seitdem nicht: Zeit Online hat der Zeit-Redaktion zugespielte Gesprächsprotokolle des Bundesinnenministeriums von 2006 bis 2012 zu diesem Thema veröffentlicht und ausgewertet. Dort wird häufig auf die "zusätzliche Belastung in den Fachabteilungen" bei der Beantwortung von Anfragen verwiesen und auch die Überlegung angestellt, Bürgerersuchen aufgrund eines "unverhältnismäßigen Bearbeitungsaufwandes zurückzuweisen".

Das Fazit der Autoren Kai Biermann und Martin Kotynek:

"An vielen Stellen geht es in den Sitzungen auch darum, wie weit die Ausnahmen des Gesetzes ausgelegt werden können. (...) Offensichtlich sind die Beamten darauf bedacht, nicht mehr preiszugeben als unbedingt nötig. In den Protokollen lässt sich nachlesen, wie sie verschiedene Ausweichmanöver besprechen."

Von der Einführung bis zum Jahr 2012 ist die Zahl der IFG-Anträge von etwa 2300 auf mehr als 6000 pro Jahr gestiegen, für immerhin fast ein Viertel wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Eine Antwort, so die Autoren, erhielten aber weniger als die Hälfte der Antragsteller, etwa ein weiteres Viertel bekam keine vollständige Auskunft.

In einem Interview kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar - wie bereits seit Jahren - die praktische Umsetzung des Gesetzes und fordert eine Reduzierung der Ausnahmeregelungen.

Die vielen Möglichkeiten, die Veröffentlichungspflichten zu umgehen, wurden von Beginn an als Schwachpunkt des Gesetzes wahrgenommen. Kurz nach Inkrafttreten im Januar 2006 kommentierte Heribert Prantl in der SZ:

"Die fünfzehn Paragrafen des Gesetzes regeln vor allem, wann Informationen nicht erteilt zu werden brauchen. Das betrifft nicht nur behördliche Verschlusssachen und den Persönlichkeitsschutz, sondern auch 'nachteilige Auswirkungen' für die Behörden - ein Gummibegriff."

In den USA muss die Regierung inklusive ihrer Behörden bereits seit 1966 Einblick in ihre Akten geben, allerdings werden auch hier seit einigen Jahren wieder vermehrt Dokumente mit dem Hinweis auf die nationale Sicherheit zurückgehalten. In Schweden gibt es einen entsprechenden Anspruch auf Einsicht in Regierungsunterlagen bereits seit 1766.

In Deutschland gibt es neben dem Bundesgesetz auch in zehn Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gewähren ihren Bürgern bislang keine derartigen gesetzlichen Rechte.

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