Mainz (dpa/lrs) - Ab 2025 müssen Grundeigentümer nach einer Neubewertung ihrer Immobilie eine neu berechnete Grundsteuer zahlen. Die Berechnung richtet sich nach dem Wert der Grundstücke zum Ende dieses Jahres. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Finanzämter nach dem „Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022“ ab Juli 2022 die Feststellungserklärungen der Grundeigentümer annehmen, wie eine Sprecherin des Finanzamts mitteilte. Im Laufe des Jahres 2024 werden dann den Gemeinden die neuen Grundsteuermessbeträge abschließend mitgeteilt. Auch Mieter sind davon betroffen, weil Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten an ihre Mieter weitergeben können.
Anders als Hessen übernehmen Rheinland-Pfalz und auch das Saarland bei der Neuregelung der Grundsteuer das Bundesmodell. Die Landesregierung hat entschieden, nicht von der sogenannten Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Die Neuregelung wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Grundsteuerreform gefordert hat. Den Wert einer Immobilie berechneten die Finanzämter bisher auf Grundlage veralteter Daten - von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Diese Berechnung mit großen Unterschieden bei den Grundsteuer-Hebesätzen verstößt nach dem Urteil der Karlsruher Richter gegen das Gleichheitsprinzip.
In Rheinland-Pfalz sorgen die sogenannten Realsteuern für rund die Hälfte der kommunalen Einnahmen. Im Jahr 2019 spülte die Grundsteuer den Städten, Gemeinden und Kreisen rund 592 Millionen Euro in die Kassen. Der größte Teil entfällt auf die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Die Gewerbesteuer brachte den Kommunen 1,95 Milliarden Euro ein.
